zurück zur Übersicht

Katze verschwunden

von Sylke B.

Sehr geehrte Frau Fries, seit dem 20.01.2020 ist unser Kater nicht wie gewohnt nach Hause gekommen. (Bei Tasso gemeldet). Da er bereits 2 Wochen vorher schon einmal nicht nach Hause kam, vermuten wir, dass er von einer Person im Haus festgehalten wird. Mehrere Indizien sprechen dafür. Da mehrere Flyer und Suchen nicht zum Erfolg führten, erscheint nun morgen früh eine Hundesuchstaffel von K9 aus Uetze um uns bei der Suche zu helfen. Wir möchten gerne wissen, wie wir uns rechtlich verhalten müssen, wenn unser Kater Feivel tatsächlich in einem von den beiden von uns vermuteten Häusern zu finden ist. Die netten Hundeführer von K9 haben keine Polizeigewalt. Rufen wir dann gleich die Polizei?? Wie ist hier die richtige Vorgehensweise. Für eine zeitnahe Antwort wären wir sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Sylke B.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich hoffe Sie haben Ihren Kater zwischenzeitlich wohlbehalten wieder zurück. Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar “entfremdet“ werden, ist leider sehr häufig.
Für den Fall, dass der Kater tatsächlich dort war und Sie keine gütliche Lösung gefunden haben, könnten Sie diese nun schriftlich auffordern, ab sofort jegliche Einwirkungen auf ihren Kater – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Sie als Eigentümerin haben das Recht, andere von der Einwirkung auf Ihre freilaufende Katze auszuschließen, so hat dies z.B. das Landgericht München I in seiner Entscheidung vom 25.01.2019 sehr ausführlich dargelegt.
Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Da Sie allerdings das Prozess- und Kostenrisiko tragen, sollten Sie sich vorab anwaltlich beraten lassen. Die Nachbarn können Sie entweder selbst anschreiben oder dies direkt von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin machen lassen, um dem Nachbarn zu zeigen, dass Sie es ernst meinen. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, der bzw. die sich z.B. auf Tierrecht oder Nachbarschaftsrecht spezialisiert hat.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung