zurück zur Übersicht Nachbar bestimmt die Regeln 15.09.2009 von W. K. Hallo zusammen Wir haben zwei kleine Hunde, unser Nachbar einen. Unsere Gärten trennt nur ein Zaun. Unsere Hunde dürfen nur im Zeitraum von 15:00Uhr-17:00 Uhr im Garten sein, während sein Hund morgens um 06:00-15:00 Uhr und wieder von 17:00 Uhr- irgendwann im Garten ist. Geregelt hat das so unser Nachbar, weil er der Meinung ist das unsere Hunde nicht viel Auslauf brauchen. Ausgerechnet im Zeitraum von 15:oo -17:00 Uhr, muss er etwas im Garten machen, wobei er unsere Hunde ärgert, mit Wasser nassmacht, erschreckt oder sogar mit Pestiziden einsprüht. Wir sind somit gezwungen, unsere Hunde nur in diesem Zeitraum in den Garten zu lassen, da wir auch kein Sichtschutz an seinem Zaun anbringen dürfen. Auch pinkelt sein Hund bis in unserem Garten, auf das Obst, oder unsere Besucher. wir haben ihn gebeten wenigstens einen Pinkelschutz anzubringen, wobei er nur meinte, das er seinen Zaun nicht verunstalten möchte. Was können wir machen? lieben Gruß Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst sollten Sie aufhören, sich freiwillig an die willkürlich von Ihrem Nachbarn aufgestellten Regeln zu halten. So lange Ihre Hunde niemanden durch langes und lautes Bellen stören, können Sie Ihre Hunde zu jeder Tages- und Nachtzeit in den Garten lassen. Wenn möglich stellen Sie einen Sicht- und Pinkelschutz auf, den Sie nicht an seinem Gartenzaun befestigen müssen. In Nachbarschaftsstreitigkeiten sollte man abwägen, ob Anwälte, Polizei und Gericht eingeschaltet werden, da dies regelmäßig in einem Nachbarschaftskrieg endet, der alle Beteiligten Nerven, Zeit und Geld kostet. In solchen Fällen ist die Einschaltung des zuständigen Schiedsamtes ratsam. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung ist mehr wert als ein Gerichtsurteil, das einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann. Lässt sich dort keine Lösung finden, kann immer noch das Gericht eingeschaltet werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst sollten Sie aufhören, sich freiwillig an die willkürlich von Ihrem Nachbarn aufgestellten Regeln zu halten. So lange Ihre Hunde niemanden durch langes und lautes Bellen stören, können Sie Ihre Hunde zu jeder Tages- und Nachtzeit in den Garten lassen. Wenn möglich stellen Sie einen Sicht- und Pinkelschutz auf, den Sie nicht an seinem Gartenzaun befestigen müssen. In Nachbarschaftsstreitigkeiten sollte man abwägen, ob Anwälte, Polizei und Gericht eingeschaltet werden, da dies regelmäßig in einem Nachbarschaftskrieg endet, der alle Beteiligten Nerven, Zeit und Geld kostet. In solchen Fällen ist die Einschaltung des zuständigen Schiedsamtes ratsam. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung ist mehr wert als ein Gerichtsurteil, das einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann. Lässt sich dort keine Lösung finden, kann immer noch das Gericht eingeschaltet werden.