zurück zur Übersicht Hundesteuer 31.01.2020 von Christian K. Hallo, Meine Exfrau und ich hatten im Haushalt 15 Hunde, welche seit 2017 bis jetzt mit einer Zwingersteuer besteuert wurden. Nun hat die Gemeinde jetzt einen Änderungsbescheid geschickt, in dem aber ab 2017 jeder Hund einzeln besteuert werden soll. Dadurch entstehen für uns natürlich erhebliche Mehrkosten. Ist dies so überhaupt rechtlich zulässig? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Antwort hierauf hängt davon ab, ob z.B. sich Ihre Wohnsituation nun geändert hat und daher kein Zwinger mehr im Sinne der einschlägigen Hundesteuersatzung vorliegt oder ob die Stadtverwaltung die Hundesteuersatzung geändert hat und nun eine Zwingerbesteuerung nicht mehr vorgesehen ist. Im letzten Falle könnte geprüft werden, ob im Rahmen eines Rechtsmittel bzw. einer anschließenden Klage gegen den konkreten Steuerbescheid und die betreffende Änderungen der Satzung vorgehen können. In beiden Fällen sollten Sie daher den Steuerbescheid anhand der Hundesteuersatzung Ihres Wohnortes innerhalb der dort genannten Frist z.B. von einem Anwalt oder einer Anwältin Tierecht oder für Steuerrecht prüfen lassen um dann gegebenenfalls das entsprechende Rechtsmittel einlegen zu können. Nach Ablauf der Frist ist der Bescheid bestandskräftigt, unabhängig davon ob er inhaltlich richtig ist oder nicht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Antwort hierauf hängt davon ab, ob z.B. sich Ihre Wohnsituation nun geändert hat und daher kein Zwinger mehr im Sinne der einschlägigen Hundesteuersatzung vorliegt oder ob die Stadtverwaltung die Hundesteuersatzung geändert hat und nun eine Zwingerbesteuerung nicht mehr vorgesehen ist. Im letzten Falle könnte geprüft werden, ob im Rahmen eines Rechtsmittel bzw. einer anschließenden Klage gegen den konkreten Steuerbescheid und die betreffende Änderungen der Satzung vorgehen können. In beiden Fällen sollten Sie daher den Steuerbescheid anhand der Hundesteuersatzung Ihres Wohnortes innerhalb der dort genannten Frist z.B. von einem Anwalt oder einer Anwältin Tierecht oder für Steuerrecht prüfen lassen um dann gegebenenfalls das entsprechende Rechtsmittel einlegen zu können. Nach Ablauf der Frist ist der Bescheid bestandskräftigt, unabhängig davon ob er inhaltlich richtig ist oder nicht.