zurück zur Übersicht Tierschutz-Kater aus Rumänien 10.03.2020 von Karina H. Sehr geehrte Frau Fries, ich habe im Oktober 2019 einen Pflegekater aus Rumänien bekommen, über einen dort ansässigen Tsv. Das Tier sollte kastriert und gechipt sein, sowie tgl Medikamente erhalten für eine Nieren-Erkrankung. Ich selbst habe 3 reine Wohnungs Katzen. Alle nicht kastriert, da keine Freigänger und reiner Frauenhaushalt. Nun ist der Kater da und ich musste vor nun ungefähr 4 Wochen feststellen, dass meine Mädels tragend sind. Ich habe den Tsv gebeten, das Katerchen abzuholen. Ich erhielt die Antwort, dass er kastriert sei. Nach mehrmaligem Nachfragen, wurde mir dann mitgeteilt, dass ich den Kater kastrieren lassen soll, ihn bei diversen Kleinanzeige inserieren soll, wenn ich ihn nicht behalten will. Ich muss dazu sagen, dass der Kater sehr ängstlich ist und sich am Tage immer versteckt, kein Mensch an sich ran lässt. Er unsauber ist und überall hin uriniert. Das habe ich seit Okt dem Verein mitgeteilt. Nun ist der Kater auf Kosten eines anderen Vereines kastriert, gechipt und tattoowiert worden. 3 Kitten sind geboren, weitere werden erwartet. Habe ich ein Anrecht auf "Schadensersatz" ? Wegen der Aufzucht Kosten, Tierarzt für die Kitten und meine voll urinierten Möbel? Vielen Dank für die Mühe. Mit freundlichen Grüßen K. H Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie schreiben, dass Sie mit einem in Rumänien ansässigen Verein einen Pflegestellevertrag geschlossen haben (egal ob schriftlich oder mündlich), müsste zunächst anhand der Einzelheiten geprüft werden, ob rumänisches oder deutsches Recht anwendbar ist. Da ich keine Kenntnis im rumänischen Recht habe, lege ich meiner Antwort die deutsche Rechtslage zu Grunde. Ausgangspunkt ist, dass Sie durch den Pflegestellenvertrag kein Eigentum an dem Kater erworben haben, und somit einen „fremden“ Kater in Obhut haben und versorgen, daher dürfte der Verein nach wie vor Eigentümer und zugleich Halter des Katers im Sinne des § 833 BGB sein. Demnach haftet er für alle Schäden, die das Tier bei einem Dritten, also bei Ihnen anrichtet. Sowohl die verunreinigten Möbel als auch die ungewollten Deckakte Ihrer Katzen stellen, rechtlich gesprochen eine „Sachbeschädigung“ dar. Um zu prüfen, ob und in welcher Höhe Sie gegen den Verein einen Schadensersatzanspruch haben, müsste der Vertrag eingesehen und mögliche Haftungsbegrenzungen z.B. hinsichtlich der Möbel geprüft werden. Bei den Kosten, die aufgrund des ungewollten Deckakts durch die Kittenaufzucht entstehen, könnten Sie sowohl die Mehrkosten für die Versorgung der trächtigen Muttertiere, die damit zusammenhängenden Tierarztkosten, das Kittenfutter etc. als Schadensersatz geltend machen, reduziert um die eingenommenen Verkaufserlöse. Sofern Sie sich mit dem Verein nicht einigen können, wenden Sie sich bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder Anwältin um zunächst klären zu lassen, ob überhaupt deutsches Recht anwendbar ist und welche konkreten Erfolgsaussichten bestehen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie schreiben, dass Sie mit einem in Rumänien ansässigen Verein einen Pflegestellevertrag geschlossen haben (egal ob schriftlich oder mündlich), müsste zunächst anhand der Einzelheiten geprüft werden, ob rumänisches oder deutsches Recht anwendbar ist. Da ich keine Kenntnis im rumänischen Recht habe, lege ich meiner Antwort die deutsche Rechtslage zu Grunde. Ausgangspunkt ist, dass Sie durch den Pflegestellenvertrag kein Eigentum an dem Kater erworben haben, und somit einen „fremden“ Kater in Obhut haben und versorgen, daher dürfte der Verein nach wie vor Eigentümer und zugleich Halter des Katers im Sinne des § 833 BGB sein. Demnach haftet er für alle Schäden, die das Tier bei einem Dritten, also bei Ihnen anrichtet. Sowohl die verunreinigten Möbel als auch die ungewollten Deckakte Ihrer Katzen stellen, rechtlich gesprochen eine „Sachbeschädigung“ dar. Um zu prüfen, ob und in welcher Höhe Sie gegen den Verein einen Schadensersatzanspruch haben, müsste der Vertrag eingesehen und mögliche Haftungsbegrenzungen z.B. hinsichtlich der Möbel geprüft werden. Bei den Kosten, die aufgrund des ungewollten Deckakts durch die Kittenaufzucht entstehen, könnten Sie sowohl die Mehrkosten für die Versorgung der trächtigen Muttertiere, die damit zusammenhängenden Tierarztkosten, das Kittenfutter etc. als Schadensersatz geltend machen, reduziert um die eingenommenen Verkaufserlöse. Sofern Sie sich mit dem Verein nicht einigen können, wenden Sie sich bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder Anwältin um zunächst klären zu lassen, ob überhaupt deutsches Recht anwendbar ist und welche konkreten Erfolgsaussichten bestehen.