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Briefzustellung

von Nicole J.

Guten Tag. Wir besitzen seit sieben Jahren einen Bernhardiner, der sich gelegentlich in unserem Garten aufhält, wenn wir Zuhause sind. Der Garten ist selbstverständlich durch einen Zaun gesichert. Und wir haben unseren Briefkasten so angebracht, dass der Postbote diesen ohne Probleme erreichen kann, ohne mit dem Hund in Berührung zu kommen. Aus Rücksicht auf Zusteller, die Angst haben, halten wir den Hund während der bei uns üblichen Postzustellzeiten im Haus. Das bis jetzt nie ein Problem dargestellt hat. Die Post möchte trotzdem keine Post zustellen. Was können wir tun? Mit freundlichen Grüßen Nicole J.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Grundsätzlich darf der Postzusteller die Zustellung verweigern, wenn der Briefkasten und der Zusteller nicht ausreichend gesichert sind. Der Briefkasten sollte so angebracht sein, dass der Hund den Zusteller weder durch den Zaun bzw. das Geländer hindurch noch oben drüber erreichen kann.
Da Sie schreiben, dass der Briefkasten so gesichert ist und es in den letzten Jahren keine Probleme gegeben hat, die Post aber dennoch die Zustellung einstellen möchte, erkundigen Sie sich nach dem Anlaß, da ja irgendetwas anders ist (z.B. ein neuer Zusteller), um zu vermeiden, dass die Post Ihnen im schlimmsten Fall ein Postfach zuweist und Sie die Post dann selbst abholen müssten.
 

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