zurück zur Übersicht Hund gekauft ohne Vertrag und Impfpass 21.04.2020 von Jean-Nicole S. Hallo, ich habe einen Hund von meinem Ex-Freund gekauft weil er ihn wegen dem neuen Baby in seinem Haushalt los werden wollten. Ich habe mit ihm vereinbart, 150,00 Euro Schutzgebühr zu bezahlen und jetzt kam er von heute auf morgen, er will den Hund plötzlich wieder haben. Ich habe sie aber bereits in meinem Haushalt eingewöhnt und er war vorher nie abgesprochen, dass ich den Hund zurückbringe. Er droht mir jetzt auch damit, weil er mir bei der Übergabe vergessen hat den Impfpass zu geben, dass er den ja noch hat und sich damit den Hund wieder haben will. Was soll ich tun? Ich möchte den Hund nicht zurückgeben. Da auch zu gegeben wurde, das der Hund von einem Kind, das in dem Haushalt lebt, geschlagen wurde. Ich danke für Ihre Hilfe. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Auch wenn Sie wahrscheinlich keinen schriftlichen Kaufvertrag geschlossen haben, so haben Sie sich mit ihm darauf geeinigt, dass er Ihnen den Hund überträgt und Sie ihm dafür einen Geldbetrag von 150,00 EUR bezahlen (ob Sie dies „Kaufpreis“ oder „Schutzgebühr“ nennen, ist unerheblich). Damit haben Sie einen mündlichen wirksamen Kaufvertrag geschlossen und sind Eigentümerin des Hundes geworden. Dass er Ihnen den Impfausweis des Hundes damals nicht ausgehändigt hat, hat darauf keinen Einfluss. Da Sie schreiben, dass keine Rückgabe bzw. Rückholung mit vereinbart haben, ergibt sich aus Ihrer Schilderung auch keine Verpflichtung ihm den Hund zurückzugeben. Sollte er den Hund tatsächlich zurückfordern wollen und dies nicht eine vorgeschobene Möglichkeit sein, weiterhin mit Ihnen in Kontakt zu sein, müsste er den Hund gerichtlich einklagen und das Prozess- und das Kostenrisiko tragen. Spätestens wenn Sie Post von einem Anwalt oder dem Gericht erhalten, sollten auch Sie sich anwaltlich vertreten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Auch wenn Sie wahrscheinlich keinen schriftlichen Kaufvertrag geschlossen haben, so haben Sie sich mit ihm darauf geeinigt, dass er Ihnen den Hund überträgt und Sie ihm dafür einen Geldbetrag von 150,00 EUR bezahlen (ob Sie dies „Kaufpreis“ oder „Schutzgebühr“ nennen, ist unerheblich). Damit haben Sie einen mündlichen wirksamen Kaufvertrag geschlossen und sind Eigentümerin des Hundes geworden. Dass er Ihnen den Impfausweis des Hundes damals nicht ausgehändigt hat, hat darauf keinen Einfluss. Da Sie schreiben, dass keine Rückgabe bzw. Rückholung mit vereinbart haben, ergibt sich aus Ihrer Schilderung auch keine Verpflichtung ihm den Hund zurückzugeben. Sollte er den Hund tatsächlich zurückfordern wollen und dies nicht eine vorgeschobene Möglichkeit sein, weiterhin mit Ihnen in Kontakt zu sein, müsste er den Hund gerichtlich einklagen und das Prozess- und das Kostenrisiko tragen. Spätestens wenn Sie Post von einem Anwalt oder dem Gericht erhalten, sollten auch Sie sich anwaltlich vertreten lassen.