Hallo Frau Fries, ich habe einen 4-jährigen Golden Retriever, der nach mündlicher Genehmigung des Vermieters, angeschafft wurde. Im Mietvertrag steht, daß die Haltung von Tieren (außer Kleintieren) genehmigungspflichtig vom Vermieter ist. Er jedoch ohne Begründung keine Verweigerung aussprechen darf. Bei der Genehmigung für den Ersthund hieß es damals "wir haben keine Probleme mit Hunden, wir haben in anderen Häusern auch Mieter mit Hunden und selbst früher welche gehabt." Seither gibt es auch absolut keine Probleme, da der Hund bei allen Mit-Mietern beliebt ist, nicht bellt, nicht aggressiv ist, etc. Wir wohnen im EG mit abgetrenntem Gartenanteil. Wir haben die Hundeschule besucht, ich studiere Tierpsychologie, Schwerpunkt Hund und der Goldie ist im Haus mehr als gern gesehen. Nun möchten wir einen kleinen Havaneser als Zweithund anschaffen. Ich habe dem Vermieter dies schriftlich mitgeteilt und auch telefonisch bereits um Antwort gebeten. Bisher kam dazu nichts und ich habe einfach Angst und möchte mich erkundigen, ob er uns beispielsweise aus der Angst heraus, daß dann die Hunde mehr bellen, dies verbieten kann. Bisher bellt mein Hund nur wenn es klingelt, evt. 3-4x, auch wenn er alleine ist, bellt er nicht öfter (webcam, Nachbarsaussagen). Ebenso ist bald meine Mutter in Rente und könnte sich um die Tiere auch 2 Tage in der Woche kümmern, wenn ich arbeite. Hat der Vermieter hier das Recht den Zweithund, für den ich ebenso eine solche gute Erziehung vorgesehen habe und der zu den Gesellschafts- und Begleithunden gehört, zu verbieten? Wie gesagt, Beschwerden gab es bisher keine - mein Hund ist bei allen Mitbewohnern mehr als gerne gesehen. Danke für eine Antwort, da mein Hund sehr auf Hunde anspricht und ich ihm dieses artgerechte Leben gerne bieten würde. Viele Grüsse T. Müller