zurück zur Übersicht Drohung und tätiger Angriff auf unsere Katze 04.07.2020 von Patricia M. Guten Tag, zurzeit haben meine Familie (meine Eltern, meine Schwester und ich) einen Streit mit unseren direkten Nachbarn. Zur Erklärung vorab: Wir besitzen seit gut einem Jahr einen Freigänger-Kater (nun bald 3 Jahre alt), der natürlich auch öfters auf Nachbars Grundstück läuft. Nachbarn selbst haben eine 14-jährige Katze, die erst seit ca. 3-4 Jahren raus darf (davor war sie reine Hauskatze). Ihr sieht man in jeder Faser die Angst und Unsicherheit an, was darin resultiert, dass die Katze stets gedrungen läuft. Vor einigen Tagen kam es wiederholt dazu, dass unser Kater ihre Katze verjagt/angegriffen hat (waren zu der Zeit im Urlaub und hatten daher die Sache nicht mitbekommen). In Folge dessen hat sich Nachbars Katze einen Kreuzbandriss zugezogen, allerdings ohne jegliche äußere Verletzungen (über den Tathergang gibt es widersprüchliche Aussagen seitens der Nachbarn). Nach anfänglicher 100 % Schuldzuweisung und Verlangen der Tierarztkosten ging es soweit, dass unsere Nachbarn unseren Kater als äußerst aggressiv und unnormal betitelten. Sie fordern, dass wir ihn zurück ins Tierheim bringen oder einsperren. Desweiteren drohen sie (wiederholt) damit, unseren Kater tätig anzugreifen, wenn er das Grundstück betritt oder sogar zu töten und an unsere Haustür zu hängen. Dass sie unseren Kater angreifen, haben wir wiederholt beobachtet/geschildert bekommen. Bisher gingen sie immer mit Wasser auf ihn los, nach dem jetzigen Angriff scheinen sie auch Schlüsselbunde nach ihm zu werfen und ihm mit einem Eimer auf den Kopf zu schlagen. Bisher ist unser Kleiner ohne Verletzungen davongekommen, jedoch mache ich mir nun erhebliche Sorgen, da unser Kater nachts und auch ab und zu tagsüber rausgeht. Für mich, die bereits psychisch angeschlagen ist, ist dies eine enorme Belastung, sodass ich seit einigen Tagen kaum schlafe und an nichts anderes mehr denken kann. Ich frage mich nun, ob man gegen unsere Nachbarn irgendwie vorgehen kann oder ob wir nun mit dieser Drohung leben müssen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich kann Ihre Angst gut nachvollziehen, Ärger zwischen Nachbarn wegen Freigängerkatzen enden nicht selten in einem regelrechten Nachbarschaftskrieg. Grundsätzlich darf niemand einem Tier unnötig Leiden, Schmerzen oder Qualen zufügen (§ 1 Tierschutzgesetz). Ihre Nachbarn dürfen daher selbstverständlich Ihren Kater weder schlagen, verletzten oder gar töten, um ihn von dem Betreten des Gartens und der Verletzung der Katze (sofern dies überhaupt nachweisbar ist) abzuhalten, selbst wenn sie sich noch so sehr darüber ärgern dass sie durch ihren Garten laufen. Exemplarisch soll das Urteil des Landgerichts Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden. Sollten die Nachbarn Ihren Kater tatsächlich verletzten oder gar töten, würden sie sich wegen Sachbeschädigung und Tierquälerei strafbar machen und müssten Ihnen zudem Schadensersatz leisten. Fraglich ist jedoch, ob diese martialische Ankündigung bzw. der Wunsch Ihrer Nachbarn überhaupt ernst gemeint war oder nur im Ärger geäußert wurde. Dass man Tiere nicht grundlos töten darf, wissen Ihre Nachbarn mit Sicherheit auch. Sollte sie dies dennoch nicht davon abhalten, helfen in diesen Fällen die besten juristischen Ratschläge nichts, da Sie dadurch Ihre Katzen letztendlich nicht vor den Nachbarn schützen können. Um die Stimmung zwischen Ihnen und den Nachbarn nicht unnötig aufzuheizen, versuchen Sie in einem friedlichen Gespräch die Situation zu bereinigen um Ihren Kater, aber auch Ihre Gesundheit zu schützen. Sollte dies nicht funktionieren, könnten Sie zunächst eine Streitschlichtung vor einem Schiedsamt versuchen. Weitere Informationen finden Sie unter www.schiedsamt.de. Erst danach sollten Sie überlegen, einen Anwalt, Polizei oder Gericht einzuschalten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich kann Ihre Angst gut nachvollziehen, Ärger zwischen Nachbarn wegen Freigängerkatzen enden nicht selten in einem regelrechten Nachbarschaftskrieg. Grundsätzlich darf niemand einem Tier unnötig Leiden, Schmerzen oder Qualen zufügen (§ 1 Tierschutzgesetz). Ihre Nachbarn dürfen daher selbstverständlich Ihren Kater weder schlagen, verletzten oder gar töten, um ihn von dem Betreten des Gartens und der Verletzung der Katze (sofern dies überhaupt nachweisbar ist) abzuhalten, selbst wenn sie sich noch so sehr darüber ärgern dass sie durch ihren Garten laufen. Exemplarisch soll das Urteil des Landgerichts Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden. Sollten die Nachbarn Ihren Kater tatsächlich verletzten oder gar töten, würden sie sich wegen Sachbeschädigung und Tierquälerei strafbar machen und müssten Ihnen zudem Schadensersatz leisten. Fraglich ist jedoch, ob diese martialische Ankündigung bzw. der Wunsch Ihrer Nachbarn überhaupt ernst gemeint war oder nur im Ärger geäußert wurde. Dass man Tiere nicht grundlos töten darf, wissen Ihre Nachbarn mit Sicherheit auch. Sollte sie dies dennoch nicht davon abhalten, helfen in diesen Fällen die besten juristischen Ratschläge nichts, da Sie dadurch Ihre Katzen letztendlich nicht vor den Nachbarn schützen können. Um die Stimmung zwischen Ihnen und den Nachbarn nicht unnötig aufzuheizen, versuchen Sie in einem friedlichen Gespräch die Situation zu bereinigen um Ihren Kater, aber auch Ihre Gesundheit zu schützen. Sollte dies nicht funktionieren, könnten Sie zunächst eine Streitschlichtung vor einem Schiedsamt versuchen. Weitere Informationen finden Sie unter www.schiedsamt.de. Erst danach sollten Sie überlegen, einen Anwalt, Polizei oder Gericht einzuschalten.