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Abgabe Hund

von Brigitte B.

Ich habe meinen Hund vor einer Woche an einen Interessenten verkauft. Dieser Interessent hat sich in dem Bewerbergespräch sehr gut dargestellt. Er hat offen und ehrlich mitgeteilt, dass er Depressionen hat, er aber genesen sei und er auch familiäre Unterstützung durch seine Ex-Frau und seinen Sohn erhält. Desweiteren hat er mitgeteilt, dass er einen guten Freund hat, der den Beruf des Hundetrainer ausübt und er, falls Probleme aufkommen, diesen immer wieder kontaktieren kann. Tägliche Erkundigungen ergaben, dass alles wunderbar lief. Heute nun erhalte ich eine Sprachnachricht, in dem der Herr mitteilt, dass sich der Hund total verändert habe. Er sagte, der Hund würde nichts mehr essen und trinken, er, der Käufer, könne noch nicht einmal zwei Minuten für sich sein. Der Hund würde, sobald er das Haus verlässt, kläffen. Dies würde die Nachbarn und auch ihn selbst stören. Zu guter Letzt kam noch hinzu, dass der Hund angeblich seine Nichte gezwickt hat und ihm die Kraft fehlt, sich weiter dem Hund anzunehmen. Bei uns ist so etwas nie vorgefallen. Auch tendiert der Hund nicht zu diesen Charakterzügen. Schlussendlich fragte der neue Besitzer nach der oben genannten Schilderung, was er nun machen solle. Ich bat ihn, sich doch mit seinem Freund, dem Hundetrainer, auszutauschen. Hierauf erfolgte keine Reaktion. Schlussendlich bot ich an, den Hund ohne Rückgabe des Kaufpreises zurückzunehmen. Dann hieß es von dem neuen Besitzer, er würde den Hund dann eher neu inserieren und, wenn sie nicht vermittelt würde, sie ins Tierheim bringen. Ich habe dem neuen Besitzer daraufhin mitgeteilt, dass er doch bitte in Erwägung ziehen soll, mir den Hund zurückzugeben, bevor er sie ins Tierheim bringt. Dort würde er das Geld auch nicht zurückbekommen. Dies schlug der neue Besitzer jedoch aus. Nun zu meiner Frage. Ist es möglich, dass der Hund von dem neuen Besitzer einfach so ins Tierheim abgeschoben werden darf? In dem Vorgespräch mit dem jetzigen Käufer, wurde unter Zeugen explizit darauf hingewiesen, dass der Hund kein "Wanderpokal" werden soll und wenn Probleme bestünden, der Hund an mich zurückgeht. Auch wurde darauf hingewiesen, dass in dem Falle keine Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt. Der Käufer antwortete seinerseits daraufhin, das Geld ihm nicht wichtig wäre, somit also keine Rolle spielen würde. Was kann ich nun machen?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe Ihre Sorge, dass der Hund im Tierheim landen könnte und hoffe, dass ihm dies erspart bleibt. Da jedoch Emotionen im Recht keine Rolle spielen, bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort.
Sie konnten/wollten Ihren Hund nicht weiter behalten und haben sich entschlossen ihn gegen Zahlung eines Kaufpreises an den neuen Eigentümer zu verkaufen.
In §§ 903 in Verbindung mit 90a BGB ist geregelt „Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.“
Hieraus folgt, dass er kann den Hund verkaufen, verschenken oder eben dem Tierheim übereignen kann, sofern nicht im Kaufvertrag eine andere wirksame Klausel enthalten ist. Aus Ihrer Schilderung entnehme ich jedoch, dass Sie weder ein Rückkaufs-/oder ein Vorkaufsrecht vereinbart haben, auf das Sie sich nun berufen könnten.
Da Sie schreiben, dass Sie für die Rückgabe des Hundes eine Rückzahlung des Kaufpreises ausgeschlossen haben, bieten Sie ihm rechtlich gesprochen an, er soll Ihnen den Hund und das Eigentum daran kostenlos übereignen, sprich er soll Ihnen den Hund schenken, womit er aber nicht einverstanden ist. Versuchen Sie wenn möglich zum Wohle des Hundes und der Sorge, dass er tatsächlich zum Wanderpokal wird, eine gütliche Lösung zu finden und halten dies dann zu Beweiszwecken schriftlich fest.

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