zurück zur Übersicht Nachbar schießt auf Katze 08.07.2020 von Stefanie G. Hallo, ich habe heute einen Anruf meiner Nachbarin erhalten, dass unser Nachbar wohl auf meine Katze geschossen hätte. Das Ehepaar hätte dies beobachtet. Sie wurden auch angesprochen, dass sie wüssten, wem die Katze gehöre und alles beobachtet hätten. Die "Täter" sind nach Abgabe des Schusses wohl schnell Richtung Haus gelaufen. Den Nachbarn wurde bei Einzug ins Haus gedroht, wenn ihre Katzen Freigänger sind und zu nah an deren Haus kommen, sie abgeschossen werden. Jetzt stellt sich mir die Frage, welche weiteren Schritte ich gehen kann. Meine Katze stand am Feld (gegenüber deren Haus, Strasse dazwischen). Heißt für mich, es wurde über eine öffentliche Strasse hinweg geschossen. Meine Katze hat keinerlei Verletzung, aber ich sehe mich gerade ein wenig hilflos dem Ganzen gegenüber. Wir haben schon des Öfteren Nachts Schüsse gehört. Mit freundlichem Gruß Steffi G. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden Haustiere immer wieder - insbesondere im Rahmen von Nachbarschaftsstreitigkeiten oder besser gesagt, „Nachbarschaftskriegen“- zu Opfern. Angedrohte oder sogar tatsächliche Schüsse auf Katzen gibt es leider sehr oft. Zum Glück blieb Ihr Kater unverletzt. Grundsätzlich darf niemand einem Tier unnötig Leiden, Schmerzen oder Qualen zufügen (§ 1 Tierschutzgesetz). Wer mit Absicht auf Tier schießt (ohne in Notwehr zu handeln), um es grundlos zu töten oder ihm Schmerzen zuzufügen, verstößt gegen das Tierschutzgesetz, je nach Umständen des Einzelfalles entweder gegen § 17 oder § 18. Da Ihr Kater nicht verletzt wurde und Sie Zeugen für den Schuss auf Ihren Kater haben, könnten Sie eine Strafanzeige wegen versuchter Tierquälerei und versuchter Sachbeschädigung bei der Polizei oder der zuständigen Staatsanwaltschaft erstatten. Dies sollten Sie am besten schriftlich machen und gleichzeitig einen Strafantrag stellen, da die Polizei unter Umständen sonst nicht ermitteln kann. Geben Sie die Nachbarn als Zeugen an und trennen klar zwischen dem was Sie selbst gehört/gesehen haben und was Ihnen und von wem erzählt wurde, um keine falschen Verdächtigungen auszusprechen. Bitten Sie über das Ergebnis informiert zu werden. Auf zivilrechtlicher Seite könnten Sie einen Unterlassungsanspruch gegen den Schützen geltend machen, auch hier sind die vorhandenen Zeugen wichtig, da Sie beweisen müssen, dass er auf Ihren Kater geschossen hat. Da jedoch eine Strafanzeige und eine Unterlassungsverfügung in Nachbarschaftsstreitigkeiten oft das Gegenteil bewirken und den Streit noch weiter eskalieren lassen, versuchen Sie wenn möglich zunächst mit Hilfe eines Mediators oder dem zuständigen Schiedsamt eine friedliche Lösung und Beendigung des Streites herbeizuführen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden Haustiere immer wieder - insbesondere im Rahmen von Nachbarschaftsstreitigkeiten oder besser gesagt, „Nachbarschaftskriegen“- zu Opfern. Angedrohte oder sogar tatsächliche Schüsse auf Katzen gibt es leider sehr oft. Zum Glück blieb Ihr Kater unverletzt. Grundsätzlich darf niemand einem Tier unnötig Leiden, Schmerzen oder Qualen zufügen (§ 1 Tierschutzgesetz). Wer mit Absicht auf Tier schießt (ohne in Notwehr zu handeln), um es grundlos zu töten oder ihm Schmerzen zuzufügen, verstößt gegen das Tierschutzgesetz, je nach Umständen des Einzelfalles entweder gegen § 17 oder § 18. Da Ihr Kater nicht verletzt wurde und Sie Zeugen für den Schuss auf Ihren Kater haben, könnten Sie eine Strafanzeige wegen versuchter Tierquälerei und versuchter Sachbeschädigung bei der Polizei oder der zuständigen Staatsanwaltschaft erstatten. Dies sollten Sie am besten schriftlich machen und gleichzeitig einen Strafantrag stellen, da die Polizei unter Umständen sonst nicht ermitteln kann. Geben Sie die Nachbarn als Zeugen an und trennen klar zwischen dem was Sie selbst gehört/gesehen haben und was Ihnen und von wem erzählt wurde, um keine falschen Verdächtigungen auszusprechen. Bitten Sie über das Ergebnis informiert zu werden. Auf zivilrechtlicher Seite könnten Sie einen Unterlassungsanspruch gegen den Schützen geltend machen, auch hier sind die vorhandenen Zeugen wichtig, da Sie beweisen müssen, dass er auf Ihren Kater geschossen hat. Da jedoch eine Strafanzeige und eine Unterlassungsverfügung in Nachbarschaftsstreitigkeiten oft das Gegenteil bewirken und den Streit noch weiter eskalieren lassen, versuchen Sie wenn möglich zunächst mit Hilfe eines Mediators oder dem zuständigen Schiedsamt eine friedliche Lösung und Beendigung des Streites herbeizuführen.