zurück zur Übersicht Rechtliche Frage zum Thema, ob mir mein Hund weggenommen werden kann... 24.08.2020 von Elisa W. Sehr geehrte Frau Fries, ich habe einen Hund bei mir aufgenommen. Sein Besitzer ist verstorben. Seine Frau (getrennt lebend/Scheidung lief) hat mir mündlich zugesagt, das der Hund nun mir gehört (es läuft alles was mit dem Hund zu tun hat über mich, Versicherung, Arztkosten, allg. alles), jedoch möchte sie den Hund für ein paar Mal im Jahr für ca. 10 Tage bei sich haben, denn das war damals auch so, da der Besitzer ab und an mal etwas länger weg musste. Daraufhin habe ich dem zugestimmt und habe ihr den Hund später auch für einige Tage schweren Herzens überlassen, jedoch kann ich das nicht mehr. Man kann einen Hund nicht hin und her schieben und auch wenn das damals so lief, es ist nun eine andere Zeit und sein Herrchen ist nicht mehr da, das hat sich alles geändert und er hat zu viel durchgemacht. Außerdem kann ich selbst nicht ohne den Hund, er ist mein Ein und Alles. Da ich ihr nun bald sagen muss, dass ich das so nicht mehr möchte, habe ich Angst, das sie mir den Hund wegnimmt. Ich weis auch nicht, ob es ein Testament gibt, oder ob jemand ein Erbrecht/Anspruch auf diesen Hund hat. Kann ich dagegen etwas tun, evtl. mit einem Schutzbrief und wenn ja, woher bekomme ich so etwas? Ich danke Ihnen im Voraus sehr herzlich. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie schreiben, dass die Eheleute getrennt lebten und die Scheidung lief, also bereits bei Gericht anhängig, ist davon auszugehen, dass seine Ehefrau nicht mehr erbberechtigt war und sie jedenfalls nicht aufgrund des Todes des Besitzers automatisch Eigentümerin des Hundes wurde und nicht über hätte verfügen können. Wer Erbe und damit Eigentümer des Hundes geworden ist, hängt davon ab, ob es ein Testament oder ob es gesetzliche Erben gibt. Da Sie hierzu keine Informationen haben, ist keine Einschätzung möglich. Anders wäre es, wenn den beiden der Hund gemeinschaftlich gehört hätte, dann wäre sie unabhängig von der laufenden Scheidung Miteigentümerin und hätte ihnen jedenfalls ihren Eigentumsanteil übertragen können. Hierzu müssten jedoch die Einzelheiten bekannt sein. Eine verbindliche schriftliche Lösung wäre sinnvoll und wichtig um die Eigentumsverhältnisse und Ihre Rechte an dem Hund zu klären. Wie Sie jedoch an den Ausführungen sehen können, ist leider an dieser Stelle keine Einschätzung möglich, da schon nicht klar ist, mit wem genau Sie diese schriftliche Vereinbarung treffen müssen/dürfen. Wenden Sie sich bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie schreiben, dass die Eheleute getrennt lebten und die Scheidung lief, also bereits bei Gericht anhängig, ist davon auszugehen, dass seine Ehefrau nicht mehr erbberechtigt war und sie jedenfalls nicht aufgrund des Todes des Besitzers automatisch Eigentümerin des Hundes wurde und nicht über hätte verfügen können. Wer Erbe und damit Eigentümer des Hundes geworden ist, hängt davon ab, ob es ein Testament oder ob es gesetzliche Erben gibt. Da Sie hierzu keine Informationen haben, ist keine Einschätzung möglich. Anders wäre es, wenn den beiden der Hund gemeinschaftlich gehört hätte, dann wäre sie unabhängig von der laufenden Scheidung Miteigentümerin und hätte ihnen jedenfalls ihren Eigentumsanteil übertragen können. Hierzu müssten jedoch die Einzelheiten bekannt sein. Eine verbindliche schriftliche Lösung wäre sinnvoll und wichtig um die Eigentumsverhältnisse und Ihre Rechte an dem Hund zu klären. Wie Sie jedoch an den Ausführungen sehen können, ist leider an dieser Stelle keine Einschätzung möglich, da schon nicht klar ist, mit wem genau Sie diese schriftliche Vereinbarung treffen müssen/dürfen. Wenden Sie sich bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.