zurück zur Übersicht

Pflegestellen in einer Mietwohnung

von Janine H.

Ich habe mich als eine Pflegestelle für Katzen beworben und wollte dafür eine Erlaubnis von der Hausverwaltung einholen. Da in dem Haus viele Tiere - vor allem große Hunde - wohnen, dachte ich nicht, dass es ein Problem geben würde und schrieb ihnen, dass maximal zwei Katzen gleichzeitig bei mir wohnen würden. Als Antwort kam, dass Tierhaltung erlaubt wird allerdings nicht für Pflegestellen, da diese Tiere mehr Schaden an den Wänden anrichten würden. Dies ist meiner Meinung nach absoluter Blödsinn, hierbei handelt es sich um Katzen, die mindestens vier Monate alt sind und trainiert, da richtet ein kleines Kätzchen was man mit zwei Monaten vom Züchter holt deutlich mehr Schaden an. Auch weiß eine Katze nicht, dass sie nur als Pflegekatze da wohnt und denkt sich, dass sie deshalb mehr Schaden anrichten kann. Zu dem sind die Wände nicht tapeziert, dh die Katzen würden sich eher selbst verletzen und ein Schaden wäre nicht mehr als durch Möbel zum Beispiel entstehen könnte - alles Sachen die vor Auszug von einem Handwerker behoben werden würden. Zu dem sind alle Pflegekatzen von dem Tierschutzverein Haftpflichtversichert und ich würde auch persönlich für sämtliche Schäden aufkommen. Als ich dies der Hausverwaltung erklärte, kam als Antwort lediglich zurück, dass ich deren Entscheidung zu respektieren habe. Meine Frage ist: habe ich das wirklich, wenn sie ganz klar keine Gleichberechtigung der Mieter haben und der Grund dafür absolut unsinnig ist?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Sie haben recht, dass die Begründung Pflegekatzen würden mehr Schaden anrichten, als Katzen, die Ihr Eigentum sind, nicht recht nachvollziehbar ist. Ich könnte mir vorstellen, dass damit nicht an das Eigentum angeknüpft werden sollte, sondern dass es viele Wechsel der Pflegetiere geben könnte, was aber auch nicht zwingend mit Schäden verbunden ist.
Nur für den Fall, dass ein Vermieter im Einzelfall wirksam ein Katzenhaltungsverbot aussprechen durfte, kann er auch die Aufnahme von Pflegetieren untersagen, da sonst das rechtmäßige Verbot unterlaufen würde. In Ihrem Fall ergeben sich aber aus der Schilderung keine Anhaltspunkte für eine Tierhalteverbot.
Neben dem Grundsatzurteil des BGH vom 20.03.2013 (Az VIII ZR 168/12) können Sie sich auf die rechtskräftige Entscheidung des AG München vom 03.08.2018 beziehen.
Um die Erlaubnis Ihrer Vermieter zu erhalten, könnten Sie diese nun nochmals schriftlich auffordern Ihnen innerhalb von 14 Tagen (setzten Sie ein konkretes Datum ein und senden das Schreiben z.B. als Einwurf-Einschreiben) die schriftliche Genehmigung zu erteilen. Verweisen Sie auf die genannten Urteile. Sollte der Vermieter sich weiterhin weigern, müssten Sie dessen Zustimmung vor dem zuständigen Amtsgericht notfalls einklagen, so wie z.B. eine Familie aus Bayern, die damit vor dem AG München am 03.08.2018 Erfolg gehabt hat. Die Pressemitteilung finden Sie hier: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2019/17.php
Das Münchner Gericht hat unter anderem klargestellt, dass es nicht ausreichen ist, die Ablehnung auf bloße allgemeine Befürchtungen zu stützen, sondern dass Vermieter ausreichend konkrete Anhaltspunkte für eine zu erwartende unzumutbare Belästigung darlegen müssen.
 
 

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung