zurück zur Übersicht Nachkontrolle der Tierschutzorganisation 15.09.2020 von Nadine W. Guten Tag Ich hätte eine dringende Frage an Sie. Wir haben vor 2 Jahren ein Katze aus einer Tierschutzorganisation (Ausland) bekommen. Die Organisation hat sich in der Zeit nicht einmal gemeldet und sich über die Katze erkundigt. Nun ist unsere Katze letzte Woche verschwunden und wir starteten eine Suchmeldung und machten es auch Öffentlich (damit auch diese Organisation) davon erfährt wie es im Schutzvertrag verlangt wird. Die Katze ist zum Glück am Abend wieder aufgetaucht. Nun bekomme ich von der Organisation ständige Nachrichten, Telefonate wie so etwas passieren konnte, schon sehr penetrant. Sie wollen eine Nachkontrolle machen. Ich erklärte ihnen, dass ich nichts dagegen habe aber die nächsten 2 Wochen es aus beruflichen Gründen nicht geht. Das wollen sie aber so nicht akzeptieren und meinten, eine Nachkontrolle wird immer in den nächsten Tagen nach so einem Fall gemacht. Wieder bot ich ihnen einen Termin in zwei Wochen an aber da meinten sie nur, die Nachkontrolle ist in einer bestimmten Zeit (also in dem Fall entscheiden sie das) zu machen diese ist angekündigt. Sonst kommen sie unangekündigt. Ist das rechtlich möglich? Können die mir einen Termin innerhalb kürzester Zeit vorschreiben? Obwohl ich sagte, es ist mir die nächsten zwei Wochen nicht möglich, ihnen aber einen Termin angeboten habe? Bitte um Info Vielen Dank! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich nehme an, dass der Verein sich wie üblich und grundsätzlich auch möglich Nachkontrollen vertraglich gesichert hat. Ich entnehme Ihrer Frage, dass Sie damit im Grunde auch einverstanden sind, aber nicht so kurzfristig. Ob die Klausel der Nachkontrolle überhaupt wirksam ist, hängt von der konkreten Formulierung ab, so wäre z.B. ein jederzeitiges und unangekündigtes Betretungsrecht Ihrer Wohnung natürlich unwirksam. Sie müssen niemanden von dem Verein in Ihre Wohnung lassen, wenn Sie das nicht möchten, egal ob der Verein angemeldet oder unangemeldet kommt. Dennoch sollten Sie vielleichte eine gütliche Lösung finden, um nicht weitere Streitigkeiten oder sogar die Rückforderung der Katze durch den Verein auszulösen. Wenden Sie sich bei weiterem Bedarf oder im Zweifel an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich nehme an, dass der Verein sich wie üblich und grundsätzlich auch möglich Nachkontrollen vertraglich gesichert hat. Ich entnehme Ihrer Frage, dass Sie damit im Grunde auch einverstanden sind, aber nicht so kurzfristig. Ob die Klausel der Nachkontrolle überhaupt wirksam ist, hängt von der konkreten Formulierung ab, so wäre z.B. ein jederzeitiges und unangekündigtes Betretungsrecht Ihrer Wohnung natürlich unwirksam. Sie müssen niemanden von dem Verein in Ihre Wohnung lassen, wenn Sie das nicht möchten, egal ob der Verein angemeldet oder unangemeldet kommt. Dennoch sollten Sie vielleichte eine gütliche Lösung finden, um nicht weitere Streitigkeiten oder sogar die Rückforderung der Katze durch den Verein auszulösen. Wenden Sie sich bei weiterem Bedarf oder im Zweifel an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.