zurück zur Übersicht Pflegehund seit 4 Jahren Besitzer will nach Urlaub keine Tierarztkosten zahlen. 23.09.2020 von Gabriela K. Hallo Frau Fries, wir haben selber eine Jack Russel Hündin im Alter von 6 Jahren. Sie hatte einen Freund mit 5 Jahren, die beide liebten sich ohne Ende. Sein Besitzer brachte ihn am Wochenende oder in der Urlaubszeit, wenn die Familie keine Zeit für ihn hatte, zu uns zur Pflege. Es gab nie Probleme und wir nahmen ihn sogar mit in den Urlaub oder wenn wir unterwegs waren mit ins Hotel. Er passte sich immer mehr unserer Hündin an, mit Essgewohnheiten und ihrer ganzen Art. Immer wenn Ihn sein Besitzer wieder abgeholt hat, beobachteten wir das er bei der Begrüßung pinkelte. Er bekam immer dasselbe Futter wie Gina. Gekochtes Huhn, oder Rinder Beinscheiben. Kein Dosenfutter. Jeden Tag 2 Stunden Auslauf in Wald und Flur. Die ersten Tage wenn er immer kam, war er noch etwas faul und genoß es in den Wiesen zu schnüffeln, als hätte er sowas noch nie erlebt. Sein Besitzer erzählte uns, er hätte vor 2 Jahren eine rießige Kanadische Katze als Spielkollege angeschaft. Wir merkten bei ihm, daß er öfters niesen und husten mußte. Eines nachts kotete und urinierte er überall hin und zitterte am ganzen Körper. Wir brachten Ihn sofort zum Tierarzt und benachrichtigten seinen Besitzer. Er bekam Infussionen, blieb 2 Tage in der Klinik und hatte eine Bauchspeicheldrüsenentzündung. Die Therapie sollte noch eine Woche andauern. Am 3ten Tag holten wir ihn von der Tierklinik ab. Der Besitzer rief an, holte ihn sofort ab und wollte Ihn zu einem anderen Tierarzt bringen. Wir bezahlten über 400 Euro beim Tierarzt. Nun weigert sich der Besitzer, die Rechnung zu bezahlen und behauptet wir wären Schuld und hätten Ihn überfüttert. Der Besitzer sagte früher schon immer, ihr seid ja seine Familie und er will nicht mehr nach Hause. 4 Jahre lang bekam er nur selbstgekochtes Futter, so wie unsere Hündin auch. Wir haben Ihn nie überfüttert oder was schlechtes gegeben. Der Besitzer hatte uns auch nie spezielles Futter für Ihn gegeben oder etwas dafür bezahlt. Wie sieht hier die Rechtslage aus. Wir haben alles für den Hund getan, was wir auch für unsere Hündin tun würden. Wir hatten geglaubt er stirbt, so zusammengekauert und zittrig hatten wir noch keinen Hund gesehen. Deshalb sind wir sofort morgens zur Tierklinik. Bleiben wir nun auf der Rechnung sitzen? Für den Hund wäre es uns ja egal, aber der Besitzer, der Ihn immer zu uns gebracht hat, kann sich auch nicht so einfach seiner Verantwortung entziehen, oder? Herzlichen Dank für eine Antwort. Liebe Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da es dem Hund offensichtlich sehr schlecht ging als er sich in Ihrer Obhut befand, war es richtig, dass Sie ihn unverzüglich in die Tierklinik gebracht haben. Grundsätzlich muss zwar derjenige, der den Tierarzt mit der Behandlung beauftragt und so einen Dienstvertrag mit diesem abschließt, auch die Gebühren zahlen, da (nur) zwischen diesen beiden ein Vertrag zustande gekommen ist. Hier ist jedoch zu prüfen, ob Sie gegen den Eigentümer einen Erstattungsanspruch haben, da er als Halter gemäß § 2 Tierschutzgesetz dazu verpflichtet gewesen wäre, den Hund medizinisch versorgen zu lassen und Sie seine Pflicht nur „stellvertretend“ für ihn wahrgenommen haben. Diese rechtliche Konstellation nennt sich „Geschäftsführung ohne Auftrag“ und ist in den §§ 677 ff. BGB geregelt. Die Behauptung, Sie hätten die Krankheit verschuldet, müsste er beweisen können, was in Praxis wahrscheinlich schwierig werden dürfte. Lassen Sie sich zur Sicherheit, wenn noch nicht vorhanden schon alle Unterlagen der Klinik (Laborwerte, Behandlungsverlauf, Medikamente etc.) in Kopie aushändigen. Schreiben Sie den Eigentümer an, fordern die Erstattung des Rechnungsbetrages und setzten ein konkretes Datum als Zahlungsfrist ein. Sollte er sich weiterhin weigern, sollten Sie sich vor weiteren rechtlichen Schritten anwaltlich beraten lassen
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da es dem Hund offensichtlich sehr schlecht ging als er sich in Ihrer Obhut befand, war es richtig, dass Sie ihn unverzüglich in die Tierklinik gebracht haben. Grundsätzlich muss zwar derjenige, der den Tierarzt mit der Behandlung beauftragt und so einen Dienstvertrag mit diesem abschließt, auch die Gebühren zahlen, da (nur) zwischen diesen beiden ein Vertrag zustande gekommen ist. Hier ist jedoch zu prüfen, ob Sie gegen den Eigentümer einen Erstattungsanspruch haben, da er als Halter gemäß § 2 Tierschutzgesetz dazu verpflichtet gewesen wäre, den Hund medizinisch versorgen zu lassen und Sie seine Pflicht nur „stellvertretend“ für ihn wahrgenommen haben. Diese rechtliche Konstellation nennt sich „Geschäftsführung ohne Auftrag“ und ist in den §§ 677 ff. BGB geregelt. Die Behauptung, Sie hätten die Krankheit verschuldet, müsste er beweisen können, was in Praxis wahrscheinlich schwierig werden dürfte. Lassen Sie sich zur Sicherheit, wenn noch nicht vorhanden schon alle Unterlagen der Klinik (Laborwerte, Behandlungsverlauf, Medikamente etc.) in Kopie aushändigen. Schreiben Sie den Eigentümer an, fordern die Erstattung des Rechnungsbetrages und setzten ein konkretes Datum als Zahlungsfrist ein. Sollte er sich weiterhin weigern, sollten Sie sich vor weiteren rechtlichen Schritten anwaltlich beraten lassen