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Freilaufkatzen werden mit Feuerwerkskörpern beworfen

von Jürgen W.

Sehr geehrte Frau Fries, ich habe gerade ein grosses Problem mit meinen Nachbarn. Ich habe 3 Freilaufkatzen...im mietvertrag schriftlich fixiert. Angeblich ist die ganze Nachbarschaft seit ich hier wohne total zugesch...., obwohl ich täglich eine grössere Menge aus dem Katzenklo entferne. Meine Katzen werden regelmässig, gleich nach dem Verlassen der Katzenklappe mit Feuerwerkskörpern beworfen und sind deshalb sehr verstört und sehr schreckhaft, was früher in keiner Weise der Fall war. Kann ich hiergegen etwas unternehmen? Mir wird mit Klage gedroht - sollte ich bis in 2 Monaten keine "abhilfe", sprich Katzen abgeben oder einsperren gefunden haben. Da ich aufgrund der Wirtschaftskrise arbeitslos geworden bin und keine Rechtsschutzversicherung habe, bin ich grad sehr verzweifelt. Meine Katzen sind für mich wie Kinder und ich werde sie auf keinen Fall weggeben.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist Privatpersonen gemäß der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) grundsätzlich nur am 31.12. und 01.01. sowie nach schriftlicher Genehmigung einer Behörde gestattet. Da Ihre Katzen damit beworfen werden, ist dies auch ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Zeigen Sie dies schriftlich beim Ordnungsamt an. Wenn möglich fügen Sie Beweismittel (Fotos, o.ä.) bei und benennen mögliche Zeugen mit Namen und vollständiger Adresse. Da Sie zur arbeitslos sind, können Sie beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen, mit dem Sie sich bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin Ihrer Wahl beraten lassen können. Sollte es tatsächlich zu einem Prozess kommen, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen.

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