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Unsere Katze stört den Nachbarn

von Carola W.

Sehr geehrte Damen und Herrn, Wir haben seit 5 Monaten einen Kater, welcher nun ca. 7 Monate alt ist. Seit etwa 2 Monaten darf der Kater tagsüber für wenige Stunden aus dem Haus, meistens nur wenn wir nach der Arbeit wieder daheim sind bis zum Abendessen. Er ist gechipt, kastriert und trägt ein kleines Glöckchen um den Hals. Wir wohnen in einer ländlichen Gegend mit einigen Freigängerkatzen in direkter Nachbarschaft, die aber alle schon etwas älter sind, eher Nachts aus dem Haus gehen und auch ruhiger-weniger verspielt/ neugierig sind. Wir haben, bis auf zu einem Nachbarn, ein sehr gutes Verhältnis zu den Nachbarn, obwohl drei davon Kaninchen im Garten in Freilaufställen halten und der Kater dort oft zu Besuch ist. Ein Nachbar jedoch, auch ein Kaninchenhalter, hat uns nun mit "massiven Konsequenzen" gedroht, wenn er unseren Kater weiterhin bei sich auf dem Grundstück sieht. Er hat wohl eine Katzenallergie und hat Angst um seine (grossen) Kaninchen sowie um eine hübsche Taube, die mit dem Futter der Kaninchen angefüttert wird. Er hat einen Maschendraht Gartenzaun aber noch kein Törchen. Die Kaninchen werden täglich am Morgen (ausser bei Regen oder Sturm) aus ihrem Stall in das Freigehege auf der Wiese gesetzt und erst Abends wieder zurück in den Stall gebracht. Ausserdem hat er neue Bäume (jetzt schon ca. 6-8m hoch) gepflanz und behauptet unser Kater würde die Bäume und andere Pflanzen zerstören und wir müssten für den Schaden aufkommen. Er forderte vor ein paar Wochen wutentbrannt wir sollten ihm einen katzensichern Gartenzaun bezahlen. Wir haben, um zu deeskalieren, daraufhin ein Katzenabwehrspray für ihn gekauft sowie ihm und den anderen Kaninchenbesitzern Wassersprühflaschen geschenkt um den Kater zu vertreiben. Die anderen Kaninchenhalter fanden das nett, haben aber keine Probleme wenn der Kater ab und zu vorbeikommt. Damit er keine Vögel fängt, insbesondere nicht die zutrauliche Taube, trägt er nun ein Glöckchen. Das Katzenspray ist zum Einsprühen für den Zaun und Gartenmöbel etc gedacht und stinkt in Katzennasen. Wir haben einmal beobachtet wie die 8 Jahre alte Tochter des Nachbarn unseren Kater direkt mit dem Spray ins Gesicht eingesprüht hat. Ebenfalls hat die Tochter unseren Kater einmal ausserhalb dessen Grundstück mit Kieselsteinen beworfen. Wir baten das Kind sowie die Eltern bestimmt aber freundlich das zu unterlassen. Nun war der Kater doch wieder in dem Garten des besagten Nachbarn. Vor ein paar Tagen stand er wieder vor unserer Tür und drohte, dass es eben "massive Konsequenzen" haben wird, wenn wir nichts unternehmen. Was raten Sie uns zu tun? Sind wir verpflichtet dem Nachbarn wirklich einen ElektroGartenzaun o.ä. zu bezahlen? Welche Rechte könnte er gegen uns verwenden z.B. falls er beweist, dass der Kater am Baum kratzt oder die teuren Pflanzen anbuddelt? Was könnte er meinen mit "massiven Konsequenzen"? Soweit wir uns informiert haben darf man eine Katze als Freigänger in ländlichem Raum halten. In welchem Gesetzt ist das zu finden? Wir sind deswegen völlig mit den Nerven am Ende, wollen deeskalieren und friedlich mit allen Nachbarn leben. Mit freundlichem Gruss und der Hoffnung auf eine Antwort.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider berichten Halter von Freigängern regelmäßig von diesen Situationen mit den Nachbarn.
Da die Stimmung bei Ihrem Nachbarn schon aggressiv zu sein scheint und die kleine Tochter dies zu übernommen haben scheint, sollten Sie -zunächst unabhängig- von Ihren Rechten bzw. seinen Ansprüchen gegen Sie, unbedingt eine friedliche Lösung finden, da sich aus solchen Anlässen regelmäßig regelrechte Nachbarschaftskriege entfachen können.
Zusammengefasst gelten folgende Grundsätze: Selbstverständlich dürfen Sie Ihrer Katze Freigang gewähren, dies kann Ihnen niemand und schon gar nicht ihr Nachbar verbieten. Des Weiteren sind Sie Halterin verpflichtet alle Schäden, die (nachweislich !) Ihre Katzen anrichtet gemäß § 833 BGB zu ersetzten (also zerstörte Pflanzen/Bäume/verdreckte Gartenmöbel/getötete oder verletze Kaninchen-nicht aber die Taube, die ihm ja nicht gehört, etc.).
Ihr Nachbar hingegen hat das Betreten seines Gartens durch Ihre Katze zu dulden. Des Weiteren hat er jedoch das Recht, wenn es zu Beschädigungen gekommen ist, von Ihnen zu verlangen, dass Sie die Katze so halten, dass er dies zukünftig unterlässt (das Aufstellen eines Stromzaunes kann er jedoch nicht verlangen, wobei schon fraglich ist, ob ein Stromzaun in einem Privatgarten überhaupt zulässig ist).
Das dies in der Praxis schwierig bis unmöglich sein dürfte ist zwar absehbar, da das Landgericht Bonn mit Urteil vom 06.10.2009 jedoch in einem etwas anderes gelagerten Fall mal zu Lasten der Katzenhalter geurteilt hat, muss dies bedacht werden. Letztlich muss in jedem Einzelfall im Wege einer Abwägung zwischen den Interessen der Beteiligten im Rahmen des Gebots der nachbarlichen Rücksichtnahme entschieden werden.
Um es nicht zu einem Prozess kommen zu lassen ist in Nachbarschaftsstreitigkeiten die Einschaltung des zuständigen Schiedsamtes unbedingt ratsam. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung ist mehr wert als ein Gerichtsurteil, das einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann.
 

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