zurück zur Übersicht Giftköderdrohung 18.01.2021 von Annika D. Guten Tag , Mein Nachbar hat mir gedroht vor unserem Haus ( 12 Parteien) Giftköder auszulegen. Der Grund seien ein paar Hundehaare im Treppenhaus. Wir haben eine Treppenhausreinigungskraft für die wir zahlen nebenbei bemerkt. Kann ich diesen Mann für diese Drohung anzeigen? Gegen unbekannt ? Würde dies strafrechtlich verfolgt werden ? Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider sind Hunde und Katzen oft der Auslöser zwischen Streitigkeiten zwischen Nachbarn, die ebenso oft auch in der Drohung die Tiere zu verletzen oder gar zu töten münden. Natürlich darf niemand einen Hund vergiften, weil er sich über dessen Hundehaare im Treppenhaus ärgert. Dies wäre nicht nur eine strafbare Sachbeschädigung, sondern insbesondere auch ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz wonach niemand einem Tier unnötig Leiden, Schmerzen oder Qualen zufügen darf. Ob die Polizei aufgrund Ihrer Strafanzeige einen Anfangsverdacht sieht und ein Ermittlungsverfahren einleitet hängt von Einzelheiten und auch von der Vorgeschichte ab, also ob Sie schon zuvor Streit mit dem Nachbarn wegen des Hundes oder aus anderen Gründen hatten, etc. Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr Nachbar seine Drohung tatsächlich wahr macht, sollten Sie zum Schutz Ihres Hundes mit ihm ein sogenanntes Giftködertraining machen, um zu verhindern, dass er das Gift aufnimmt. Falls Sie beide denselben Vermieter haben und es schon weitere Streitigkeiten zwischen Ihnen beiden gibt, könnten Sie sich an den Vermieter wenden, mit der Bitte zu schlichten. Alternativ könnten Sie auch eine Streitschlichtung vor einem Schiedsamt versuchen. Weitere Informationen finden Sie unter www.schiedsamt.de.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider sind Hunde und Katzen oft der Auslöser zwischen Streitigkeiten zwischen Nachbarn, die ebenso oft auch in der Drohung die Tiere zu verletzen oder gar zu töten münden. Natürlich darf niemand einen Hund vergiften, weil er sich über dessen Hundehaare im Treppenhaus ärgert. Dies wäre nicht nur eine strafbare Sachbeschädigung, sondern insbesondere auch ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz wonach niemand einem Tier unnötig Leiden, Schmerzen oder Qualen zufügen darf. Ob die Polizei aufgrund Ihrer Strafanzeige einen Anfangsverdacht sieht und ein Ermittlungsverfahren einleitet hängt von Einzelheiten und auch von der Vorgeschichte ab, also ob Sie schon zuvor Streit mit dem Nachbarn wegen des Hundes oder aus anderen Gründen hatten, etc. Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr Nachbar seine Drohung tatsächlich wahr macht, sollten Sie zum Schutz Ihres Hundes mit ihm ein sogenanntes Giftködertraining machen, um zu verhindern, dass er das Gift aufnimmt. Falls Sie beide denselben Vermieter haben und es schon weitere Streitigkeiten zwischen Ihnen beiden gibt, könnten Sie sich an den Vermieter wenden, mit der Bitte zu schlichten. Alternativ könnten Sie auch eine Streitschlichtung vor einem Schiedsamt versuchen. Weitere Informationen finden Sie unter www.schiedsamt.de.