zurück zur Übersicht Welpe mit Pavovirose 29.01.2021 von Cheyenne C. Guten Tag, Am Montag Abend kaufte ich einen Schaeferhund-Collie Mix. Das Muttertier durften wir nicht sehen, denn die Uebergabe sollte auf einer Wiese erfolgen. Noch am selben Abend hatte der Kleine Durchfall, ich ging anfangs von Stress aus, da dieser bis Dienstag anhielt, ich besitze nämlich noch 2 Katzen und einen weiteren Hund. Zudem einen 8 Wochen alten Saeugling. Mittwoch verweigerte er Essen und hat sich sehr oft uebergeben, sodass ich umgehend zum Tierarzt fuhr. Dieser stellte Kokzidien und Parvovirose fest. Dem Kleinen gehts so schlecht, man kann nicht sagen, ob er es ueberleben wird. Aktuell ist er am Tropf und die Kosten bald ueber 300€ und es wird nicht guenstiger. Fuer uns ist es definitiv Betrug, koennen wir einen Schadensersatz verlangen? Liebe Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe dem kleinen Welpen geht es mittlerweile viel besser. Hinsichtlich der Tierarztkosten gilt folgendes. Da der Welpe bereits am Abend der Übergabe Durchfall hatte, zusammen mit dem nachgewiesenen Befalls mit dem Parvovirus sowie Kokzidien ist davon auszugehen, dass der Verkäufer Ihnen den Hund bereits krank übergeben hat. Als Käuferin haben Sie daher Gewährleistungsansprüche. Neben der Kaufpreisminderung ist auch ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Behandlungskosten sowie Ihrer Fahrtkosten zu den Tierarztbesuchen zu prüfen. Wenn nachgewiesen werden kann, dass der Verkäufer Sie absichtlich getäuscht (über die Herkunft des Welpen oder dessen Gesundheit etc.) ist zusätzlich zu prüfen ob eine Strafanzeige wegen Betruges möglich ist und dies dem Veterinäramt gemeldet werden sollte. Hierzu müssten jedoch die Einzelheiten bekannt sein und der Kaufvertrag sowie der Impfausweis eingesehen werden. Sichern Sie daher, wenn noch vorhanden unbedingt die Verkaufsanzeige als Beweismittel als auch die Korrespondenz mit dem Verkäufer (also WhatsApp/Facebook-Chatverläufe etc.), lassen Sich vom Tierarzt die Rechnungen, Befunden und Laborberichte schriftlich geben. Wenden Sie sich bei weiterem Bedarf an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Tierrecht oder machen ihre Ansprüche selbst gegenüber dem Verkäufer schriftlich geltend.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe dem kleinen Welpen geht es mittlerweile viel besser. Hinsichtlich der Tierarztkosten gilt folgendes. Da der Welpe bereits am Abend der Übergabe Durchfall hatte, zusammen mit dem nachgewiesenen Befalls mit dem Parvovirus sowie Kokzidien ist davon auszugehen, dass der Verkäufer Ihnen den Hund bereits krank übergeben hat. Als Käuferin haben Sie daher Gewährleistungsansprüche. Neben der Kaufpreisminderung ist auch ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Behandlungskosten sowie Ihrer Fahrtkosten zu den Tierarztbesuchen zu prüfen. Wenn nachgewiesen werden kann, dass der Verkäufer Sie absichtlich getäuscht (über die Herkunft des Welpen oder dessen Gesundheit etc.) ist zusätzlich zu prüfen ob eine Strafanzeige wegen Betruges möglich ist und dies dem Veterinäramt gemeldet werden sollte. Hierzu müssten jedoch die Einzelheiten bekannt sein und der Kaufvertrag sowie der Impfausweis eingesehen werden. Sichern Sie daher, wenn noch vorhanden unbedingt die Verkaufsanzeige als Beweismittel als auch die Korrespondenz mit dem Verkäufer (also WhatsApp/Facebook-Chatverläufe etc.), lassen Sich vom Tierarzt die Rechnungen, Befunden und Laborberichte schriftlich geben. Wenden Sie sich bei weiterem Bedarf an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Tierrecht oder machen ihre Ansprüche selbst gegenüber dem Verkäufer schriftlich geltend.