zurück zur Übersicht Verdacht auf Diebstahl und unerlaubtem Tierverkauf 13.02.2021 von Sema Ö. Hallo, meine Katze ist vor 4 Monaten spurlos verschwunden. (Sie ist gechipt und registriert) Sie wurde nie lebendig oder Tod gesehen/gefunden worden. Laut Ansage einer Dame wurde sie vor einigen Tagen auf einer Tierverkauf Seite (in der selben Stadt wo die Katze vermisst wird) für 350€ angeboten. In der Anzeige wurde angemerkt, dass Hausbesuch nicht erlaubt sind, man die Katze aber bei 2 Café‘s besichtigen kann. Die Dame hat sich bei mir gemeldet, sobald sie meine Vermisstenanzeige gesehen und die Katze wiedererkannt hat. Wir haben zusammen nochmal nach der Verkaufsanzeige gesucht, diese wurde aber gelöscht. Inzwischen veröffentlichen wir auf verschiedenen Plattformen den Fall und suchen nach Zeugen. Es hat sich heute eine weitere Dame gemeldet und mitgeteilt, dass sie auch die Anzeige gesehen hat. Leider fehlen uns aber die Beweise und die Kontaktdaten des Verkäufers oder aber Käufers konnten auch nicht gefunden werden. Was kann ich in diesem Fall tun und wie kann ich vorgehen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da hier eine strafbare Fundunterschlagung im Raume steht, sollten Sie eine Strafanzeige erstatten sowie einen Strafantrag stellen. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens kann die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft eventuell über die Plattform die gelöschte Anzeige noch einsehen bzw. die Daten der Verkäuferin ermitteln. Sie sollten dann über einen Anwalt oder eine Anwältin Akteneinsicht in die Ermittlungsakte nehmen, um dann die Verkäuferin je nach den konkreten Umständen zur Herausgabe der Katze/ der Auskunft wo die Katze ist bzw. eventuell auch „nur“ einen Schadensersatz auffordern zu können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da hier eine strafbare Fundunterschlagung im Raume steht, sollten Sie eine Strafanzeige erstatten sowie einen Strafantrag stellen. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens kann die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft eventuell über die Plattform die gelöschte Anzeige noch einsehen bzw. die Daten der Verkäuferin ermitteln. Sie sollten dann über einen Anwalt oder eine Anwältin Akteneinsicht in die Ermittlungsakte nehmen, um dann die Verkäuferin je nach den konkreten Umständen zur Herausgabe der Katze/ der Auskunft wo die Katze ist bzw. eventuell auch „nur“ einen Schadensersatz auffordern zu können.