zurück zur Übersicht Kann mir Vermieter kündigen weil Katze in den Nachbargarten kotet 13.04.2021 von Julia K. Hallo, Ich habe seit Einzug in die Mietwohnung eine Katze, die als Katze im Mietvertrag steht, nicht 'personalisiert '. Sie ist gestorben und nun habe ich eine neue Katze. Beide Katzen waren/sind Freigänger. Mein neuer Kater hat seit kurzem unbegrenzten Freigang und kotet ab und an bei den Nachbarn ins Gemüsebeet. Sie haben sich sehr aggressiv bei mir beschwert und meinen ich müsse die Katze abschaffen oder einsperren. Sie waren in keinster Weise offen für Lösungsvorschläge. Ich wäre bereit Ihnen Abwehrspray, - duschen, Abdeckvliese für die Beete zu kaufen, etc. Auch haben sie gedroht meinen Vermieter zu informieren. Ich habe meinen Vermieter nicht darüber informiert, dass ich eine neue Katze habe, weil ich ja laut Vertrag eine Katze halten darf. Nachdem ich ihn informiert habe, dass die Nachbarn sich beschwert haben, ist er erbost darüber, dass er von der neuen Katze nichts wusste. Bin ich überhaupt verpflichtet, die neue Katze zu melden, wenn die alte gestorben ist? Wann kann der Vermieter die Zusage, einer Katzenhaltung, vertaglich widerrufen? Kann er mir kündigen, wenn meine Katze in Nachbars Garten kotet? Kann er mir kündigen, wenn sie in den eigenen bzw. den Gemeinschaftsgarten kotet und sich die direkt angegliederte Nachbarin zukünftig auch beschwert? Mein Kater ist sehr ängstlich und meiner Meinung nach leicht zu verscheuchen. Die Nachbarn haben das überhaupt noch nicht versucht und sage, ich müsse dafür eine Lösung finden. Was kann da auf mich zukommen? Viele Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Ihnen vertraglich allgemein die Haltung einer Katze (und nicht speziell der verstorbenen Katze) erlaubt ist, gilt dies auch für Ihren jetzigen Kater. Zwar kann ein Vermieter nachträglich eine erteilte Genehmigung widerrufen, allerdings nur unter sehr bestimmten Voraussetzungen, die er nachweisen können muss, z.B. wenn es zu Lärm- oder Geruchsbelästigungen durch den Kater kommt. Hinsichtlich des Kotens in den eigenen bzw. den Gemeinschaftsgarten und den Nachbarn und den Möglichkeiten des Vermieters müssten zunächst die Einzelheiten bekannt sein, z.B. ob es sich um Eigentumswohnungen mit verschiedenen Eigentümern handelt, ob Sie und die Nachbarn den selben Vermieter haben, was ist hinsichtlich der Nutzung des Gartens/Gemeinschaftsgartens in der Hausordnung oder Ihrem Mietvertrag geregelt etc. Wenden Sie sich daher entweder an einen Anwalt oder eine Anwältin oder einen Mieterverein vor Ort um Ihre Rechte prüfen zu lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Ihnen vertraglich allgemein die Haltung einer Katze (und nicht speziell der verstorbenen Katze) erlaubt ist, gilt dies auch für Ihren jetzigen Kater. Zwar kann ein Vermieter nachträglich eine erteilte Genehmigung widerrufen, allerdings nur unter sehr bestimmten Voraussetzungen, die er nachweisen können muss, z.B. wenn es zu Lärm- oder Geruchsbelästigungen durch den Kater kommt. Hinsichtlich des Kotens in den eigenen bzw. den Gemeinschaftsgarten und den Nachbarn und den Möglichkeiten des Vermieters müssten zunächst die Einzelheiten bekannt sein, z.B. ob es sich um Eigentumswohnungen mit verschiedenen Eigentümern handelt, ob Sie und die Nachbarn den selben Vermieter haben, was ist hinsichtlich der Nutzung des Gartens/Gemeinschaftsgartens in der Hausordnung oder Ihrem Mietvertrag geregelt etc. Wenden Sie sich daher entweder an einen Anwalt oder eine Anwältin oder einen Mieterverein vor Ort um Ihre Rechte prüfen zu lassen.