zurück zur Übersicht Hundehaltung in Eigentumswohnung 24.03.2010 von Monica D. Wir haben seit sieben Jahren einen kleinen, ruhigen Hund. Vor einiger Zeit haben wir eine Wohnung gekauft und haben dann festgestellt, dass im Kaufvertrag steht Verbot der Kleintierhaltung. Darf der Verwalter mir verbieten, meinen kleinen Hund in meiner eigenen Wohnung zu halten? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Rechte und Pflichten eines Wohnungseigentümers sind hauptsächlich im Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG) geregelt. Grundsätzlich kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft per Gemeinschaftsordnung die Hundehaltung einschränken oder die Nutzung der Außenanlagen näher regeln (z.B. Anleinpflicht für alle Hunde, etc.). Fragen zur Tierhaltung in Eigentumswohnungen können jedoch erst nach Kenntnis aller Umstände (Gemeinschaftsordnung, Grundbucheintrag, Beschlüsse, Kaufvertrag etc.) beantwortet werden. Auch eine grobe Einschätzung Ihres Falles ist aufgrund der kurzen Schilderung nicht möglich.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Rechte und Pflichten eines Wohnungseigentümers sind hauptsächlich im Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG) geregelt. Grundsätzlich kann eine Wohnungseigentümergemeinschaft per Gemeinschaftsordnung die Hundehaltung einschränken oder die Nutzung der Außenanlagen näher regeln (z.B. Anleinpflicht für alle Hunde, etc.). Fragen zur Tierhaltung in Eigentumswohnungen können jedoch erst nach Kenntnis aller Umstände (Gemeinschaftsordnung, Grundbucheintrag, Beschlüsse, Kaufvertrag etc.) beantwortet werden. Auch eine grobe Einschätzung Ihres Falles ist aufgrund der kurzen Schilderung nicht möglich.