zurück zur Übersicht Freigänger tötet Vögel / Nachbarn sind verärgert 30.03.2010 von Sabrina F. Sehr geehrte Frau Fries, wir haben vor ca. 1 Jahr unseren Kater Lasse aus einer Wohnungshaltung als Zweitkatze zu uns genommen. Wir leben in einem Mietshaus und haben direkt dahinter viel grüne Wiese. Unsere Katzen können über eine Treppe auf den Balkon und wenn wir zu Hause sind, auch jederzeit rein und raus. Lasse hat sich irgendwann entschieden, mehr draußen zu leben und wie wir mitlerweile wissen, wurde er von einer anderen Familie in unserer Straße "adoptiert". Dennoch schaut er fast jeden Tag vorbei, frißt und schläft :-) Heute klingelte eine andere Nachbarin, die sehr verärgert war, dass unser Kater in Ihrem Garten Vögel tötet. Es ist der einzige rote Kater in der Straße und weil er so zutraulich ist, fällt er einfach jedem auf! Die verärgerte Nachbarin brachte mir auch gleich 2 tote Vögel als Ansichtsexemplar mit. Ich sollte mir etwas mit dem Kater einfallen lassen, ihm ne Glocke an den Hals hängen oder ihn auf einen Bauernhof geben! Sie ginge davon aus, dass er bei uns nichts zu fressen bekäme, weil er sonst ja nicht die Vögel und Mäuse töten bzw. fressen würde. Was einfach nicht der Fall ist. Wenn Lasse mal nicht zum Frühstück erscheint, hat er immer Trockenfutter auf dem Balkon und der Napf ist abends meistens leer. Wir haben die Verantwortung für das Tier übernommen, ihn chippen lassen, lassen ihn impfen und geben ihn sogar in eine Tierpension, wenn wir verreisen. Meine Nachbarn füttern Vögel in ihrem Garten und haben Lasse sogar schon mal ins Tierheim gegeben, weil sie keine "Katze auf der Lauer" dulden. Wir möchten den Kater nicht in der Wohnung einsperren und ihn natürlich auch nicht weggeben, sind aber sehr besorgt, dass die Nachbarn ihm etwas antun könnten. Haben Sie einen Rat, wie wir mit der Situation umgehen können? Vielen Dank im voraus. Herzliche Grüße, Sabrina F. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ihre Befürchtung, dass die Nachbarn Ihrem Kater etwas antun könnten oder ihn regelmäßig ins Tierheim geben werden, ist mit einem juristischen Rat leider nicht zu zerstreuen. Juristische Mittel und Wege würden die Situation sehr wahrscheinlich nur unnötig anheizen und den Nachbarschaftskrieg herausfordern. Zur Sicherheit könnten Sie vorsorglich mit dem Tierheim Kontakt aufnehmen und die Situation schildern um dort den Eindruck zu vermeiden, dass Sie den Kater tatsächlich nicht füttern oder nicht artgerecht halten. Falls ein ruhiges Gespräch mit der Nachbarin möglich ist, versuchen Sie gemeinsam eine Lösung zu finden. Dem Kater ein Glöckchen anzulegen könnte tatsächlich helfen, ob dies für den Kater sehr störend oder unzumutbar ist, kann ich hingegen nicht beurteilen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ihre Befürchtung, dass die Nachbarn Ihrem Kater etwas antun könnten oder ihn regelmäßig ins Tierheim geben werden, ist mit einem juristischen Rat leider nicht zu zerstreuen. Juristische Mittel und Wege würden die Situation sehr wahrscheinlich nur unnötig anheizen und den Nachbarschaftskrieg herausfordern. Zur Sicherheit könnten Sie vorsorglich mit dem Tierheim Kontakt aufnehmen und die Situation schildern um dort den Eindruck zu vermeiden, dass Sie den Kater tatsächlich nicht füttern oder nicht artgerecht halten. Falls ein ruhiges Gespräch mit der Nachbarin möglich ist, versuchen Sie gemeinsam eine Lösung zu finden. Dem Kater ein Glöckchen anzulegen könnte tatsächlich helfen, ob dies für den Kater sehr störend oder unzumutbar ist, kann ich hingegen nicht beurteilen.