zurück zur Übersicht Welpe geschenkt bekommen-Vermieter dagegen 01.04.2010 von Tina E. Sehr geehrte Damen und Herrn, Ich habe in Momement Probleme mit meinem Vermieter wegen meines kleinen Welpen. Ich wohne in einem Haus, wo mehrere Wohnungen sind - ca 60. Die Wohnung ist 45 cm² + Balkon. Hier in dem Haus gibt es ca 5 Hunde. Von der Größe her klein bis ca. Labradorgröße geschätzt. Selbst der Hausmeister besitzt einen Hund, der hier im Haus wohnt. Mein Freund hat mir vor paar Tagen einen Welpen gekauft (Fox Terrier Mischling, Vater unbekannt, aber der Vorbesitzer sagte, so ca 40 cm wird der gross). Mein Freund hat sich nichts bei gedacht, weil es doch viele Hunde hier gibt. Und der wollte mir nur eine grosse Freude machen, weil ich Hunde so sehr liebe und aus gesundheitlichen Gründen. Ich habe eine Wirbelsäulenverkrümmung und jeden Tag mega Rückenschmerzen, vom Arzt her sollte ich viel laufen (spazieren). Ich schrieb meinem Vermieter eine e-mail wegen des Welpen und mein Vermieter schrieb mir eine Absage: "Sehr geehrte Frau E., vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider gab es in der Vergangenheit zu viel Proleme mit der Hundehaltung bei uns im Haus. Die Appartements sind leider nicht für die Tierhaltung geeignet. Allein die Menge der Personen, kann bereits ein Stressfaktor für das Tier sein. Was würden Sie denn mit dem Hund machen, wenn Sie wieder Arbeit finden? Aus diesen Gründen, bedaure ich Ihnen keine positive Antwort geben zu können. Mit freundlichen Grüßen" Wobei ich alles schon abgeklärt habe, wenn ich gesundheitlich erkrankt bin. Und arbeitsmässig sieht es bei mir mau aus wegen meines Rücken. Und mir hatte der andere Hausmeister berichtet gehabt (es gibt 2 im haus), dass vor kurzem ein Mieter mit Hund eingezogen ist. Was kann ich da bloß tun? Ich möchte den Hund wirklich nicht verlieren. Der ist jetzt schon mein Liebling und Schatz. Bitte helft mir. mit freundlichen grüssen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Frage, ob Hundehaltung in der Mietwohnung erlaubt ist, sollte unbedingt VOR der Anschaffung eines Hundes mit dem Vermieter abgeklärt sein. Werfen Sie einen Blick in Ihren Mietvertrag. Wenn dort mittels einer zulässigen Klausel die Hundehaltung verboten ist, könnte der Vermieter die sofortige Abschaffung des Hundes verlangen. Duldet er jedoch schon seit langem die anderen Hunde, könnte er Ihnen die Haltung nicht so ohne weiteres verbieten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Frage, ob Hundehaltung in der Mietwohnung erlaubt ist, sollte unbedingt VOR der Anschaffung eines Hundes mit dem Vermieter abgeklärt sein. Werfen Sie einen Blick in Ihren Mietvertrag. Wenn dort mittels einer zulässigen Klausel die Hundehaltung verboten ist, könnte der Vermieter die sofortige Abschaffung des Hundes verlangen. Duldet er jedoch schon seit langem die anderen Hunde, könnte er Ihnen die Haltung nicht so ohne weiteres verbieten.