zurück zur Übersicht Nachträgliches Hundehaltungsverbot wegen kranker Nachbarin? 03.04.2010 von Kirsten K. Guten Tag, ich wohne seit fast dreißig Jahren im gleichen Mietshaus und habe ebenso lange eine Genehmigung zur Hundehaltung. Eine Nachbarin möchte aufgrund der Krankheit ihres Kindes (knochenkrebs), ihr Umfeld keimfrei haben. Das heißt, sie versucht mit allen Mitteln, dass wir ein Hundehalterverbot bekommen. Ich habe mit einem ärztlichen Attest bereits belegt, dass unser Vierbeiner gesund und allzeits gepflegt ist, also keine Geruchsbelästigung darstellt und schon gar keine Ansteckungsgefahr. Muss ich mir Sorgen machen, dass die Intrigen dieser Frau zu einem Entzug der Haltergenehmigung führen kann?? Der Hund war schon vor ihr da. Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hat der Vermieter die Hundehaltung schriftlich erlaubt, so kann er die Genehmigung nur dann nachträglich zurücknehmen, wenn gewichtige Gründe vorliegen, z.B. wenn es zu Lärm- oder Geruchsbelästigungen durch den Hund kommt. Auch ein Beißvorfall kann unter Umständen ein solcher Grund sein. Zwar ist die von der Nachbarin gewünschte „Keimfreiheit“ aufgrund der Krebserkrankung des Kindes durchaus ein nachvollziehbarer Wunsch, tatsächlich jedoch unmöglich herzustellen, unabhängig davon ob ein Hund im Haus lebt oder nicht. Da in Ihrem Fall keinerlei Belästigungen oder Gefahren von Ihrem Hund ausgehen, dürfte ein nachträglicher Entzug der Genehmigung für den Vermieter schwer durchzusetzen sein.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hat der Vermieter die Hundehaltung schriftlich erlaubt, so kann er die Genehmigung nur dann nachträglich zurücknehmen, wenn gewichtige Gründe vorliegen, z.B. wenn es zu Lärm- oder Geruchsbelästigungen durch den Hund kommt. Auch ein Beißvorfall kann unter Umständen ein solcher Grund sein. Zwar ist die von der Nachbarin gewünschte „Keimfreiheit“ aufgrund der Krebserkrankung des Kindes durchaus ein nachvollziehbarer Wunsch, tatsächlich jedoch unmöglich herzustellen, unabhängig davon ob ein Hund im Haus lebt oder nicht. Da in Ihrem Fall keinerlei Belästigungen oder Gefahren von Ihrem Hund ausgehen, dürfte ein nachträglicher Entzug der Genehmigung für den Vermieter schwer durchzusetzen sein.