zurück zur Übersicht Pflegehund 29.06.2021 von Simone K. Hallo, ich bin etwas ratlos. Eine Züchterin hat mir einen kleinen Rüden angeboten, da er nicht bei ihr wohnen kann (Weibchen) er wird zur Zucht genutzt. Leider möchte sie keinen Vertrag abschließen. Sie hat ihn gekauft. Bei mir lebt er,ich zahle Haftpflicht, Futter, Hundesteuer und was ein Hund so braucht. Er lebt jetzt schon 8 Wochen bei uns. Tierarzt übernimmt sie. Im Notfall muss ich Rücksprache nehmen und habe keine freie Wahl. Würde den Kleinen nur ungern abgeben müssen. Gibt es Verträge, wo alles geregelt ist. Oder was raten Sie mir. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Lg Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist durchaus üblich und grundsätzlich auch zulässig, dass Züchter, die Rüden nicht mit den Hündinnen zusammen halten können, an andere Personen geben, wobei es verschiedenen Formen gibt, z.B. wir der andere zum Miteigentümer oder Mitbesitzer, oder Alleineigentümer, jedoch mit der vertraglichen Verpflichtung den Rüden auf Ausstellungen zu präsentieren und zum Decken zur Verfügung zu stellen oder wie in Ihrem Fall, in dem offensichtlich kein Eigentum übergegangen sein scheint und Sie nur eine Pflegestelle sind, etc. Auch wenn Sie schreiben, dass kein Vertrag geschlossen wurde, so haben Sie mit ihr dennoch einen wahrscheinlich mündlichen Vertrag geschlossen, wobei anhand der Einzelheiten genau geprüft werden müsste, wie dieser rechtlich einzuordnen ist und was genau zwischen Ihnen hinsichtlich der Rückgabe geregelt wurde. Zudem müsste bekannt sein, ob Sie ihn gar nicht mehr an die Züchterin geben möchten, also auch nicht für den Zuchteinsatz oder ob es „nur“ um die Rückgabe an sich geht. Erst dann läßt sich prüfen, ob und was Sie tun könnten, um den Hund nicht zurückgeben zu müssen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist durchaus üblich und grundsätzlich auch zulässig, dass Züchter, die Rüden nicht mit den Hündinnen zusammen halten können, an andere Personen geben, wobei es verschiedenen Formen gibt, z.B. wir der andere zum Miteigentümer oder Mitbesitzer, oder Alleineigentümer, jedoch mit der vertraglichen Verpflichtung den Rüden auf Ausstellungen zu präsentieren und zum Decken zur Verfügung zu stellen oder wie in Ihrem Fall, in dem offensichtlich kein Eigentum übergegangen sein scheint und Sie nur eine Pflegestelle sind, etc. Auch wenn Sie schreiben, dass kein Vertrag geschlossen wurde, so haben Sie mit ihr dennoch einen wahrscheinlich mündlichen Vertrag geschlossen, wobei anhand der Einzelheiten genau geprüft werden müsste, wie dieser rechtlich einzuordnen ist und was genau zwischen Ihnen hinsichtlich der Rückgabe geregelt wurde. Zudem müsste bekannt sein, ob Sie ihn gar nicht mehr an die Züchterin geben möchten, also auch nicht für den Zuchteinsatz oder ob es „nur“ um die Rückgabe an sich geht. Erst dann läßt sich prüfen, ob und was Sie tun könnten, um den Hund nicht zurückgeben zu müssen.