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Mein Hund

von monika h.

Ich war 7 Monate in U-Haft. Das Tierheim in meinem Wohnort hat meinen Hund einfach vermittelt, ohne mir bescheid zu geben. Bin seitem auf der Suche nach meinen Baby. Können sie mir helfen? MfG

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da das Tierheim Ihnen wahrscheinlich sowohl die Rückholung des Hundes als auch die Auskunft über die jetzigen Besitzer verweigert, müsste geprüft werden, ob Sie einen Auskunftsanspruch gegen das Tierheim haben und gegebenenfalls einen Herausgabeanspruch gegen die neuen Besitzer. Leider ist Ihre Schilderung viel zu kurz um Ihnen hilfreiche Tipps geben zu können. Wichtig zu wissen wäre z.B. wie und wann der Hund ins Tierheim gekommen ist, ob eine Behörde daran beteiligt war oder ob Ihr Hund vor Ihrem Haftantritt z.B. entlaufen war und als Fundhund in das Tierheim gekommen ist oder von der Betreuungsperson, der Sie den Hund für die Haftzeit anvertraut anhatten dort abgegeben wurde o.ä. Wenden Sie sich daher an eine Anwalt oder eine Anwältin vor Ort und lassen sich vertraulich und ausführlich beraten.
 

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