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Kranke Katze von Züchter gekauft

von Christine G.

Hallo, ich habe ein Anliegen. Wir haben im November 2020 einen Maine Coon Kater gekauft, gesund und munter. Da er uns einsam erschien haben wir im April nach einem Gefährten gesucht und im Juli durfte sie einziehen. Es ist auch eine Rassekatze, Maine Coon, 800,- Kaufpreis. Wir sind 600 km weit gefahren und haben die Katze abgeholt, die Züchterin erzählte, dass sie einen neuen Kater in Quarantäne hätte mit Schnupfen, den sie behandelte. Wir dachten uns nichts dabei, ein Gesundheitsübergabeprotokoll wurde angefertig - alles gut soweit. Die kleine Katze kam zu uns und einen Tag später - Nase verkruste. Nicht so schlimm, aber der vorhandene Kater wurde schwer krank. Zusammenfassend haben wir über 1000Euro Behandlungskosten und beide Katzen sind laut Abstrich Calicivirus positiv getestet. Die Katzenmutter von unserem ersten Kater wurde letzte Woche per Abstrich NEGATIV auf Calicivirus getestet. Da unser Kater nur dort war, und hier bei uns keinen Kontakt zu anderen Katzen hatte, bis die kleine kam, gehen wir davon aus, dass die Züchterin, die kleine "schick" gemacht hat und uns belogen hat, was das Gesundheitszeugnis betrifft. Schick im Sinne von Augen und Nase von Schnodder befreit. Wir mussten den Kater zwangsfüttern, da er alles verweigert hat. Heute geht es ihm wieder gut, sie hat noch immer mit leicht verkrusteter Nase und täglichen Niesanfällen zu tun. Ich weiss, das Tier vor dem Gesetz als Ware gelten, in diesem Sinne, war die Ware nicht einwandfrei, ausserdem gibt sie kranke Katzen weiter. Ich danke Ihnen im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich freue mich, dass es Ihrem Kater mittlerweile wieder gut geht.
Zunächst allgemeines vorweg. Ist ein verkauftes Tier krank also “mangelhaft“ im Sinne des BGB, hat der Käufer verschiedene Rechte. Unter Umständen kann er das Tier u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Unabhängig von der Höhe der Forderung, muss der Verkäufer –außer in akuten Notfällen- aber VOR einer Behandlung zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert werden, es sei denn eine Nachbesserung ist ausgeschlossen.
In Ihrem konkreten Fall müssten zur Anspruchsprüfung daher der Kaufvertrag, das Gesundheitszeugnis und die ärztlichen Unterlagen vorliegen sowie weitere Details bekannt sein, so z.B. wann haben Sie die Züchterin in Kenntnis gesetzt, war dies vor oder erst nach den jeweiligen Tierarztbehandlungen, haben Sie sie nur mündlich oder auch schriftlich über die Krankheit informiert oder haben Sie sie bereits zur Erstattung der entstandenen oder zukünftigen Kosten aufgefordert etc.
Des Weiteren besteht hier die Besonderheit bzw. Schwierigkeit, dass hier ein Schadensersatz von der Züchterin für den Kater, den sie Ihnen nicht verkauft hat, gefordert werden soll. Daher müssen zwischen den Kosten für die beiden Tiere unterschieden werden, zunächst die Kosten für die Katze und die Kosten für den Kater, die so genannten „Mangelfolgeschäden“.  
 
Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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