zurück zur Übersicht Gemeinsamer Hund 08.12.2021 von Holger E. Hallo, aufgrund meines Berufs hat meine Ex Partnerin unseren damals gemeinsam angeschaften Hund zu 80% bei sich, immer wenn ich frei habe oder etwas Zeit dann hole ich ihn zu mir, finanziell trage ich alle Kosten vom Futter Versicherung Steuer Tierarzt etc, meine Frage ist, dass man ja nie weiß was die Zukunft bringen wird und mein Herz total an diesem Hund hängt, kann ich falls nötig bewirken, dass ich ein Recht habe den Hund zur Hälfte zugeteilt bekomme? Ich habe nur große Angst weil der Hund ein wichtiger Teil von meinem Leben ist, vielleicht haben sie ja einen Tipp oder einen Ratschlag. Viele Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie sich bereits jetzt und noch „in Friedenszeiten“ Gedanken hierum machen. Sie sollten daher mit Ihrer Ex-Partnerin und Miteigentümerin möglichst bald eine schriftliche Vereinbarung aufsetzen, da dies nicht nur der Klarheit, sondern auch zu Beweiszwecken dient, sollte es doch mal zu Schwierigkeiten kommen. Aus meiner Erfahrung kommt es zu solchen Streitigkeiten z.B. wenn einer der beiden Ex-Partner eine neue Beziehung hat oder wenn einer der beiden weiter wegziehen will oder muss und so die bisherigen Regelungen nicht mehr praktiziert werden wollen oder können. Die Vereinbarung sollte mindestens folgende Daten enthalten: die vollständigen Daten und Adressen der beiden Personen die vollständigen Daten des Hundes dass Sie beide je zur Hälfte Eigentümer des Hundes sind die Angaben zu dem „Besuchs-/Betreuungsrecht“ die Einzelheiten zu den finanzielle Beteiligung an den laufenden Kosten. Wenn Sie eine ausführlichere oder individuell erstelle Vereinbarung verwenden möchten, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie sich bereits jetzt und noch „in Friedenszeiten“ Gedanken hierum machen. Sie sollten daher mit Ihrer Ex-Partnerin und Miteigentümerin möglichst bald eine schriftliche Vereinbarung aufsetzen, da dies nicht nur der Klarheit, sondern auch zu Beweiszwecken dient, sollte es doch mal zu Schwierigkeiten kommen. Aus meiner Erfahrung kommt es zu solchen Streitigkeiten z.B. wenn einer der beiden Ex-Partner eine neue Beziehung hat oder wenn einer der beiden weiter wegziehen will oder muss und so die bisherigen Regelungen nicht mehr praktiziert werden wollen oder können. Die Vereinbarung sollte mindestens folgende Daten enthalten: die vollständigen Daten und Adressen der beiden Personen die vollständigen Daten des Hundes dass Sie beide je zur Hälfte Eigentümer des Hundes sind die Angaben zu dem „Besuchs-/Betreuungsrecht“ die Einzelheiten zu den finanzielle Beteiligung an den laufenden Kosten. Wenn Sie eine ausführlichere oder individuell erstelle Vereinbarung verwenden möchten, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.