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Nicht angeleinter Hund und dadurch entstandene Bissverletzungen unserer Hunde

von Stefan W.

Liebes Tasso Team, gestern sind wir mit unseren 3 Hunden an der Leine spazieren gegangen. Plötzlich stürmte ein nicht angeleinter Hund auf uns zu und es kam zu einer Keilerei. Dabei wurden unsere Hunde verletzt. Einre davon so schwer, dass dieser Ärztlich versorgt werden musste. Wir haben die Adressdaten mit der Hundehalterin ausgetauscht und nun weigert sich diese beharlich die Arztkosten zu tragen. Ist diese denn nicht verpflichtet die Kosten zu tragen, schließlich wäre es nicht zu den Verletzungen gekommen, wenn ihr Hund angeleint und/oder abrufbar gewesen wäre. Danke für eine Einschätzung

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht, bei Verletzungen eines Menschen ist auch Schmerzensgeld zu zahlen. Diese Haftung ist sehr weitreichend und kann auch Verletzungen umfassen, die der Hund nicht direkt nur mittelbar hervorgerufen hat. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Ob eine solche in Ihrem Fall vorliegt, hängt von Einzelheiten Ihre Falles ab. Da der Ablauf so klar erscheint, wäre es interessant zu wissen, mit welcher Begründung die Hundehalterin die Zahlung des durch ihren Hund verursachten Schadens ablehnt. Da es in Bayern keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung gibt, sondern nur für so genannte „Kampfhunde“, könnte es sein, dass die Hundehalterin keine Versicherung hat und ihre Weigerung daher rührt.
 
Schreiben Sie die Hundehalterin an, verweisen auf deren gesetzliche Schadensersatzpflicht aus § 833 BGB, fordern Sie sie auf, die entstandenen Tierarztkosten zu ersetzen, fügen Sie die Rechnungen in Kopie als Nachweis bei und setzen ein konkretes Datum als Zahlungsfrist ein. Sollten Sie sich nicht einigen können oder lehnt sie die Zahlung auch weiterhin ab, lassen Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf von einem Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht über die realistischen Erfolgsaussichten beraten, die Tierarztkosten ersetzt zu bekommen.
 
 

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