zurück zur Übersicht Kranken Hund von privat gekauft 16.02.2022 von Claudia D. Wir haben von einem privaten Züchter einen Hund gekauft. Es stellte sich raus, dass der Hund Giardien hat und diese bereits schon im Wurf waren, da die Geschwister auch erkrankt sind. Der Züchter wusste es angeblich nicht. Nun entstehen uns erhebliche Tierarztkosten etc. Wie sieht die Rechtslage aus, muss der Züchter die Tierarztkosten übernehmen? Uns wurde ein gesunder Hund verkauft. Vielen Dank für Ihre Mühe. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ist ein verkaufter Hund krank, also “mangelhaft“, hat der Käufer verschiedene Rechte. Unter Umständen kann er den Hund u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Handelt es sich bei dem Züchter, selbst wenn er sich nur als Hobbyzüchter ansieht, rechtlich jedoch um einen Unternehmer im Sinne des BGB, gilt zu Gunsten des Käufers seit 2022 das neue Gewährleistungsrecht. Unabhängig von der Höhe der Forderung, muss der Verkäufer – außer in akuten Notfällen VOR einer Behandlung zunächst zur Nachbesserung aufgefordert werden. Zu Beweiszwecken sollte dies schriftlich geschehen. Diese Nachbesserung könnte darin bestehen, dass die Züchterin den Hund auf eigene Kosten bei ihrem Tierarzt behandeln lässt. Gut ist, dass Sie von der Infizierung der übrigen Welpen wissen, so dass die Züchterin nicht bestreiten kann, dass die Welpen sich nicht bei ihr angesteckt haben. Um zu prüfen, ob Sie den Kaufpreis mindern können und in welcher Höhe und ob Sie auch einen Schadensersatzanspruch in Höhe der Tierarztkosten haben, müsste der Kaufvertrag eingesehen werden, wenn vorhanden die Verkaufsanzeige und auch die bisherige Korrespondenz mit der Züchterin.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ist ein verkaufter Hund krank, also “mangelhaft“, hat der Käufer verschiedene Rechte. Unter Umständen kann er den Hund u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Handelt es sich bei dem Züchter, selbst wenn er sich nur als Hobbyzüchter ansieht, rechtlich jedoch um einen Unternehmer im Sinne des BGB, gilt zu Gunsten des Käufers seit 2022 das neue Gewährleistungsrecht. Unabhängig von der Höhe der Forderung, muss der Verkäufer – außer in akuten Notfällen VOR einer Behandlung zunächst zur Nachbesserung aufgefordert werden. Zu Beweiszwecken sollte dies schriftlich geschehen. Diese Nachbesserung könnte darin bestehen, dass die Züchterin den Hund auf eigene Kosten bei ihrem Tierarzt behandeln lässt. Gut ist, dass Sie von der Infizierung der übrigen Welpen wissen, so dass die Züchterin nicht bestreiten kann, dass die Welpen sich nicht bei ihr angesteckt haben. Um zu prüfen, ob Sie den Kaufpreis mindern können und in welcher Höhe und ob Sie auch einen Schadensersatzanspruch in Höhe der Tierarztkosten haben, müsste der Kaufvertrag eingesehen werden, wenn vorhanden die Verkaufsanzeige und auch die bisherige Korrespondenz mit der Züchterin.