zurück zur Übersicht Katze vor der Tür entwendet 20.02.2022 von Anja H. Hallo, unsere alte und kranke Katze Bella ging immer kurz in den Garten um zu pinkeln. Weitere Ausflüge konnte sie nicht mehr unternehmen. Bella benötigte regelmäßig Medikamente gegen Athrose und die Schilddrüseüberfunktion. Am 28.1. war sie plötzlich verschwunden. Jetzt stellte sich heraus, dass ein Grundstücksnachbar sie als Fundkatze bei einer Tierklinik abgegeben hat. Von dort kam sie ins Tierheim und wurde dann nach 1 Woche eingeschläfert. Jetzt sind wir entsetzt, dass unsere Katze nach 17 Jahren bei uns allein und in der Fremde gestorben ist. Können wir den Nachbar rechtlich belangen? Unsere Katze war kastriert und gechipt. Leider wird uns aus Datenschutzgründen nicht gesagt, welcher Nachbar es war. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es tut mir leid, dass Sie sich aufgrund des Todes Ihre Katze an mich wenden müssen. Ich verstehe, dass es für Sie furchtbar sein muss, dass Ihre Katze nicht auf ihrem letzten Weg begleiten konnten. Da das Recht jedoch frei von Emotionen ist, bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort. Es könnte sich um eine strafbare Fundunterschlagung des Nachbarn handeln, wenn er es unterlassen hat die gemäß § 965 BGB vorgeschriebene ordnungsgemäße Fundmeldung zu machen. Zu prüfen wäre auch, ob das Verhalten des Tierheimes strafbar war, hierzu müssten allerdings die Einzelheiten bekannt sein , so z.B. ob die Katze nur gechippt oder auch registriert war, wie Sie vom Tod Ihre Katze erfahren haben (also durch das Tierheim selbst oder einen Dritten), sind Ihnen die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt worden, etc. Sie könnten eine Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten und einen Strafantrag stellen. Sollte es zu einem Ermittlungsverfahren kommen, könnte die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft die Tierklinik verpflichten Auskunft über den Finder zu erteilen. Im Wege einer Akteneinsicht durch einen Anwalt oder eine Anwältin könnte dann die Person herausgefunden werden. Ob Sie gegen diese Person z.B. einen Schadensersatzanspruch haben, ist fraglich, da nicht er/sie, sondern das Tierheim die Einschläferung Ihrer Katze veranlasst hat. Hinsichtlich des Tierheimes könnte auch ein Schadensersatzanspruch geprüft werden, wobei es in diesem Zusammenhang es auf Frage ankommt, ob die Einschläferung medizinisch notwendig und das einzige Mittel war oder ob sie durch die Gabe von Medikamenten hätte behandelt werden können um nach dem Halter bzw. nach Ihnen zu suchen und sie zurückzuvermitteln. Diese Frage ist nur durch einen Sachverständigen zu beantworten. Bei weiterem Beratungsbedarf wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es tut mir leid, dass Sie sich aufgrund des Todes Ihre Katze an mich wenden müssen. Ich verstehe, dass es für Sie furchtbar sein muss, dass Ihre Katze nicht auf ihrem letzten Weg begleiten konnten. Da das Recht jedoch frei von Emotionen ist, bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort. Es könnte sich um eine strafbare Fundunterschlagung des Nachbarn handeln, wenn er es unterlassen hat die gemäß § 965 BGB vorgeschriebene ordnungsgemäße Fundmeldung zu machen. Zu prüfen wäre auch, ob das Verhalten des Tierheimes strafbar war, hierzu müssten allerdings die Einzelheiten bekannt sein , so z.B. ob die Katze nur gechippt oder auch registriert war, wie Sie vom Tod Ihre Katze erfahren haben (also durch das Tierheim selbst oder einen Dritten), sind Ihnen die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt worden, etc. Sie könnten eine Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten und einen Strafantrag stellen. Sollte es zu einem Ermittlungsverfahren kommen, könnte die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft die Tierklinik verpflichten Auskunft über den Finder zu erteilen. Im Wege einer Akteneinsicht durch einen Anwalt oder eine Anwältin könnte dann die Person herausgefunden werden. Ob Sie gegen diese Person z.B. einen Schadensersatzanspruch haben, ist fraglich, da nicht er/sie, sondern das Tierheim die Einschläferung Ihrer Katze veranlasst hat. Hinsichtlich des Tierheimes könnte auch ein Schadensersatzanspruch geprüft werden, wobei es in diesem Zusammenhang es auf Frage ankommt, ob die Einschläferung medizinisch notwendig und das einzige Mittel war oder ob sie durch die Gabe von Medikamenten hätte behandelt werden können um nach dem Halter bzw. nach Ihnen zu suchen und sie zurückzuvermitteln. Diese Frage ist nur durch einen Sachverständigen zu beantworten. Bei weiterem Beratungsbedarf wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.