zurück zur Übersicht Hundehalter meldet sich nicht mehr 25.02.2022 von Vivian H. Guten Tag, vorab vielen Dank für Ihre Einschätzung. Seit einem Jahr habe ich immer wieder den Hund eines Freundes gehütet. Dieser ist aufgrund eines Krebsleidens immer wieder im Krankenhaus und/oder zu schwach aufgrund der Therapie sich um den Hund zu kümmern. Nun meldet er sich seit zwei Wochen nicht mehr. Vereinbart war, dass ich die Hündin übernehme, bis er es selbst wieder kann. Ich habe den Verdacht, dass seine Therapie nicht angeschlagen hat und er sich nun abwendet. Ich würde in Betracht ziehen den Hund zu übernehmen, aber weiß nicht welche Schritte ich einleiten muss, um der rechtmäßige Hundehalter zu werden. Herzliche Grüße. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie sich hierüber Gedanken machen, auch wenn es ein trauriger Anlass ist. Sollte Ihr Freund versterben ohne Ihnen vorher den Hund übereignet zu haben (sei es durch einen Verkauf oder eine Schenkung) oder wenigstens in einem Testament niedergelegt haben, dass er Ihnen den Hund vermacht, fällt der Hund in Erbmasse und gehört damit dem Erben bzw. der Erbengemeinschaft, wenn es mehrere Erben gibt, der/die einen Herausgabeanspruch gegen Sie hätten. Im Besten Fall sollten Sie mit Ihrem Freund zu Beweiszwecken einen schriftlichen Vertrag über den Eigentumsübergang der Hündin auf Sie abschließen. Darin sollte dann auch der Kaufpreis genannt und die Zahlung bestätigt werden oder für den Fall, dass es eine Schenkung sein soll, dann sollte dies aufgenommen werden. Falls er dies nicht möchte oder es aus anderen Gründen nicht möglich sein, sollten Sie versuchen den Eigentumsübergang auf elektronischem Wege also per E-Mail oder per WhatsApp mit ihm zu vereinbaren um einen Nachweis zu haben. Falls auch das nicht möglich ist, müsste geprüft werden, ob aus der bestehenden Vereinbarung zwischen Ihnen, „dass Sie die Hündin übernehmen, bis er es selbst wieder kann“ entnommen werden kann, dass für den Fall, dass er die Hündin endgültig nicht mehr selber nehmen kann, sie bei Ihnen verbleiben soll. Dies lässt sich jedoch nur anhand der Einzelheiten bewerten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie sich hierüber Gedanken machen, auch wenn es ein trauriger Anlass ist. Sollte Ihr Freund versterben ohne Ihnen vorher den Hund übereignet zu haben (sei es durch einen Verkauf oder eine Schenkung) oder wenigstens in einem Testament niedergelegt haben, dass er Ihnen den Hund vermacht, fällt der Hund in Erbmasse und gehört damit dem Erben bzw. der Erbengemeinschaft, wenn es mehrere Erben gibt, der/die einen Herausgabeanspruch gegen Sie hätten. Im Besten Fall sollten Sie mit Ihrem Freund zu Beweiszwecken einen schriftlichen Vertrag über den Eigentumsübergang der Hündin auf Sie abschließen. Darin sollte dann auch der Kaufpreis genannt und die Zahlung bestätigt werden oder für den Fall, dass es eine Schenkung sein soll, dann sollte dies aufgenommen werden. Falls er dies nicht möchte oder es aus anderen Gründen nicht möglich sein, sollten Sie versuchen den Eigentumsübergang auf elektronischem Wege also per E-Mail oder per WhatsApp mit ihm zu vereinbaren um einen Nachweis zu haben. Falls auch das nicht möglich ist, müsste geprüft werden, ob aus der bestehenden Vereinbarung zwischen Ihnen, „dass Sie die Hündin übernehmen, bis er es selbst wieder kann“ entnommen werden kann, dass für den Fall, dass er die Hündin endgültig nicht mehr selber nehmen kann, sie bei Ihnen verbleiben soll. Dies lässt sich jedoch nur anhand der Einzelheiten bewerten.