zurück zur Übersicht Veterinaeramt 14.05.2022 von Karin T. Veterinaeramthat mir gestern meinen Lucky weggenommen weil ich nicht beim tierarzt war Lucky ist aber doch in Behalndlung bei felmo er hat arthrose dürfen die das einfach und wie bekomme ich ihn zurück Mit freundlichen Grüßen Karin Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In der Regel geht der Wegnahme durch das Veterinäramt ein mehr oder weniger längeres Verwaltungsverfahren voraus und es gibt hierzu entsprechenden Schriftverkehr. Dieser muss unbedingt eingesehen werden, um prüfen zu können, ob und welche Auflagen Ihnen gemacht wurden, ob es schon einen bestandskräftigen Bescheid gibt, welche Fristen laufen usw. Wenden Sie sich daher möglichst umgehend an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, um die notwendige Akteneinsicht beim Veterinäramt beantragen zu können und um zu prüfen, ob ein Antrag beim zuständigen Verwaltungsgericht im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes sinnvoll ist.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In der Regel geht der Wegnahme durch das Veterinäramt ein mehr oder weniger längeres Verwaltungsverfahren voraus und es gibt hierzu entsprechenden Schriftverkehr. Dieser muss unbedingt eingesehen werden, um prüfen zu können, ob und welche Auflagen Ihnen gemacht wurden, ob es schon einen bestandskräftigen Bescheid gibt, welche Fristen laufen usw. Wenden Sie sich daher möglichst umgehend an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, um die notwendige Akteneinsicht beim Veterinäramt beantragen zu können und um zu prüfen, ob ein Antrag beim zuständigen Verwaltungsgericht im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes sinnvoll ist.