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Tierschutzvertrag

von Nadine P.

Guten Tag, im September 2009 habe ich einem Tierheim aus Spanien geholfen, 6 Hunde in Deutschland zu vermitteln. Eine Person, die eine Hündin für 150 Euro gekauft hat, hat diese nun für 300 Euro einfach weiter verkauft, ohne unser Wissen. Im von der Person unterschriebenen Tierschutzvertrag steht "Der Vermittler behält sich ein Rücknahmerecht vor, wenn das Tier nicht mehr bei seinem neuen Eigentümer bleiben kann." Kann ich nun etwas gegen die Person tun?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Indem Sie mit dem Käufer einen Kaufvertrag abgeschlossen, den Hund übergeben und im Gegenzug den Kaufpreis erhalten haben, haben Sie ihm das Eigentum an dem Hund verschafft. Zwar hat er gegen den Vertrag verstoßen, als er ohne Rücksprache den Hund weiterverkauft hat, was durchaus ärgerlich aber rechtlich in der Regel folgenlos bleibt, da Ihnen kein Schaden entstanden sein wird. Für diesen Fall sollte eine hohe Vertragsstrafe vereinbart werden, die dann eingeklagt werden kann. Ob und was Sie bzw. der Tierschutzverein im konkreten Fall gegen den Käufer unternehmen können, kann erst nach Prüfung des gesamten Kaufvertrages beurteilt werden.

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