zurück zur Übersicht Kaufvertrag mit Kastrationspflicht von Katze 12.06.2022 von Carina T. Hallo! Am 30.01.2021 habe ich zwei Geschwister aus einer Hobbyzucht gekauft. Im Kaufvertrag steht "Es handelt sich um ein Liebhabertier das nicht zur Zucht verwendet werden darf. Nachweis/Rechnung der Sterilisation/Kastration bitte innerhalb der nächsten 6 Monate nach Übergabe des Kitten zusenden." Dies habe ich so auch unterschrieben, weil ich zu diesem Zeitpunkt an keiner Deckung der Katze interessiert war. (Der Kater ist seit September 2021 kastriert.) Am 06.05.2021 habe ich der Verkäuferin geschrieben, dass ich mit dem Gedanken beschäftige, die Katze einmal decken zu lassen und ob wir da was machen können. Ich wusste von einem anderen Käufer, dass die Verkäuferin durchaus die Katzen zur Deckung "freigibt". Sie schrieb mir, dass wir gerne telefonieren können. (Sie hat in keiner Weise auf die Vertragsklausel bestanden.) Es folgten mehrere Whatsapp-Nachrichten, wann ich anrufen kann, jedoch waren meine Anrufe alle erfolglos und sie ging nicht ans Telefon. Nach vier Anrufversuchen habe ich es aufgegeben. Vor 12 Wochen bekam meine Katze einen Wurf und die Verkäuferin hatte dies gestern durch Zufall mitbekommen. Jetzt verlangt sie die Kastrationsrechnung. Ich bin ehrlich gesagt aus allen Wolken gefallen, da sie wusste, dass ich eine Deckung machen wollte, sie mehrfacht kontaktiert habe und sie bis gestern auf keinen Kastrationsnachweis bestanden hatte. Was mache ich nun?? Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Herzlichen Dank bereits im Voraus. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Vertragsklausel, die Ihnen eine generelle Sterilisations-/Kastrationsverpflichtung auferlegt, könnte unwirksam sein, da sie gegen § 6 des Tierschutzgesetzes verstößt. Zu diesem Thema gibt es eine Gerichtsentscheidung des Amtsgericht Alzey vom 14.06.1996 (Az. 22 C 903/95), wobei das Gericht in dem dort entschiedenen Einzelfall keinen Verstoß der Tierhalter gegen eine solche Klausel sah, da die betreffende Hündin aufgrund Vorerkrankungen nachweislich schon aus medizinischen Gründen nicht kastriert werden sollte. Über die allgemeine Frage, ob eine solche Klausel per se unwirksam ist, mußte das Gericht daher nicht mehr entscheiden. Meines Erachtens ist eine bedingungslose und generelle Pflicht zur Sterilisation oder Kastration jedoch unwirksam. Auch zu prüfen ist ob der Kaufvertrag eine Vertragsstrafe für den Fall der Nichtkastration und/oder gegen das Zuchtverbot vorsieht und ob diese wirksam formuliert wurde, was in der Praxis selten der Fall ist. Da es für die Prüfung der Rechtslage jedoch auf den exakten Wortlaut der Klausel und des gesamten Vertragstext ankommt, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Tierrecht. Vorsorglich könnten Sie sich eine Bescheinigung Ihres Tierarztes geben lassen, dass er eine Sterilisation/Kastration an dieser Katze für nicht medizinisch notwendig hält und ablehnt, sofern dies der Wahrheit entspricht. Sollte die Verkäuferin weiterhin auf die Einhaltung des Vertrags bestehen und/oder eine Vertragsstrafe einfordern könnten Sie dies zunächst entweder selbst ablehnen mit dem Verweis auf das Urteil und die Weigerung des Tierarztes oder wenden sich umgehend an einen auf Tierrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Vertragsklausel, die Ihnen eine generelle Sterilisations-/Kastrationsverpflichtung auferlegt, könnte unwirksam sein, da sie gegen § 6 des Tierschutzgesetzes verstößt. Zu diesem Thema gibt es eine Gerichtsentscheidung des Amtsgericht Alzey vom 14.06.1996 (Az. 22 C 903/95), wobei das Gericht in dem dort entschiedenen Einzelfall keinen Verstoß der Tierhalter gegen eine solche Klausel sah, da die betreffende Hündin aufgrund Vorerkrankungen nachweislich schon aus medizinischen Gründen nicht kastriert werden sollte. Über die allgemeine Frage, ob eine solche Klausel per se unwirksam ist, mußte das Gericht daher nicht mehr entscheiden. Meines Erachtens ist eine bedingungslose und generelle Pflicht zur Sterilisation oder Kastration jedoch unwirksam. Auch zu prüfen ist ob der Kaufvertrag eine Vertragsstrafe für den Fall der Nichtkastration und/oder gegen das Zuchtverbot vorsieht und ob diese wirksam formuliert wurde, was in der Praxis selten der Fall ist. Da es für die Prüfung der Rechtslage jedoch auf den exakten Wortlaut der Klausel und des gesamten Vertragstext ankommt, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Tierrecht. Vorsorglich könnten Sie sich eine Bescheinigung Ihres Tierarztes geben lassen, dass er eine Sterilisation/Kastration an dieser Katze für nicht medizinisch notwendig hält und ablehnt, sofern dies der Wahrheit entspricht. Sollte die Verkäuferin weiterhin auf die Einhaltung des Vertrags bestehen und/oder eine Vertragsstrafe einfordern könnten Sie dies zunächst entweder selbst ablehnen mit dem Verweis auf das Urteil und die Weigerung des Tierarztes oder wenden sich umgehend an einen auf Tierrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin.