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Mieter lässt seinen Hund auf meine Katze los

von Anke E.

Ein Nachbar aus unserem Mehrfamienhaus nutzt den Garten mit seinem Hund genauso wie ich mit meinen Katzen. Diese sind noch jung, unerfahren und ängstlich. Das weiß er auch. Ich habe ein gut lesbares Schild an der Tür zum Garten angebracht, immer wenn ich mit den Katzen im Garten bin. Da er überwiegend den Garten nutzt, sind die Katzen sehr selten im Garten. Heute war ich mal wieder nach langer Zeit im Garten. Kurz darauf kam der Nachbar mit seinem Hund und es kam zum Zusammentreffen einer meiner Katzen und dem Hund. Der Nachbar sagte, dass er sehr wohl wisse, dass die Katzen im Garten seien er sich aber wünschte, dass die Katze dem Hund mal eine verpasst. Wohl gemerkt weiß er über den Charakter meiner Katzen bescheid, es ist ihm aber egal. Jetzt ist die Katze völlig verstört und verschwunden. Was kann ich jetzt tun?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich hoffe Ihre Katze ist mittlerweile wieder wohlbehalten zu Hause. Das Verhalten des Hundehalters erscheint fragwürdig. Es hat den Anschein, dass sein Hund Ihre Katze angreifen solle, um deren Reaktion und den Gegenangriff auf seinen Hund zu verursachen.
 
Ihre Idee, dass Sie ein Schild am Gartentor angebracht haben, ist gut und könnte eigentlich im Rahmen des Grundsatzes der Nachbarschaftlichen Rücksichtnahme aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) ein geeignetes Mittel sein, sich aus dem Weg zu gehen. Da ich aus Ihrer Schilderung entnehmen, dass es ein längere „Vorgeschichte“ zwischen Ihnen und dem Nachbarn gibt und es schon mehrere Zusammentreffen und Gespräche gegeben hat, müsste diese Einzelheiten bekannt sein, um zu prüfen, welche Schritte möglich und sinnvoll sind. Neben der Frage, ob Sie neben einem Schadensersatzanspruch auch einen Unterlassungsanspruch haben, könnte auch z.B. geprüft werden, ob hier ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegen könnte, wonach es verboten ist ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen, soweit dies nicht die Grundsätze weidgerechter Jagdausübung erfordern. Dies hängt jedoch von den Einzelheiten des konkreten „Zusammentreffens“ ab.
 
Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Nachbarschafts- oder Tierrecht.  

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