zurück zur Übersicht Exfreund möchte Katze nicht zurückgeben 19.07.2022 von Scherin J. Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe mir vor vier Jahren eine Katze angeschafft. Diese Katze hat jahrelang bei mir gelebt und ist auch auf meinen Namen angemeldet. Letztes Jahr im September habe ich dann große Probleme bei der Wg Suche gehabt und habe meinen damaligen Freund gebeten, die Katze für eine kurze Zeit zu nehmen. Als ich dann aber erfolgreich eine tolle WG gefunden habe, die überhaupt keinen Problem mit Katzen hatte, habe ich meinen damaligen Freund gebeten, mir meine Katze bitte zurückzugeben, weil es von Anfang an klar war, dass er sie nur für eine kurze Zeit nehmen sollte. Nun kämpfe ich seit fast einem Jahr damit und er möchte sie mir immer noch nicht geben. Können Sie mir sagen, ob ich mit meinem Fall Erfolg bei der Polizei hätte? Sie gehört ja nunmal mir und ist auf meinen Namen angemeldet. Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen. Liebe Grüße S. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Um zu prüfen, ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen Ihren Ex-Freund haben und ob dieser erfolgreich durchgesetzt werden könnte, muss zunächst die Eigentumslage geklärt werden. Hierfür muss der gesamte Sachverhalt jedoch bekannt sein, insbesondere muss geprüft werden, wie Sie die Vereinbarung beweisen können, dass Sie ihm die Katze nur vorübergehend zur Pflege überlassen haben. Wichtig ist auch zu wissen, aus welchem Grunde er die Katze zurückhalt. Behauptet er z.B., dass Sie ihm die Katze bei Auszug geschenkt haben, oder nutzt er die Katze als „Pfand“ oder Druckmittel für z.B. die Rückzahlung eines Darlehns o.ä.? Die Polizei wird Ihnen nicht helfen können, da es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt, für die das Amtsgericht am Wohnort Ihres Exfreundes zuständig ist. Da Sie bereits seit mehreren Monaten erfolglos versuchen ihn zur Rückgabe Ihrer Katze aufzufordern, sollten Sie sich kurzfristig von einem Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht über die Erfolgsaussichten und das Kostenrisiko eines Prozesses beraten lassen und dann gegebenenfalls auch bald rechtliche Schritte einleiten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Um zu prüfen, ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen Ihren Ex-Freund haben und ob dieser erfolgreich durchgesetzt werden könnte, muss zunächst die Eigentumslage geklärt werden. Hierfür muss der gesamte Sachverhalt jedoch bekannt sein, insbesondere muss geprüft werden, wie Sie die Vereinbarung beweisen können, dass Sie ihm die Katze nur vorübergehend zur Pflege überlassen haben. Wichtig ist auch zu wissen, aus welchem Grunde er die Katze zurückhalt. Behauptet er z.B., dass Sie ihm die Katze bei Auszug geschenkt haben, oder nutzt er die Katze als „Pfand“ oder Druckmittel für z.B. die Rückzahlung eines Darlehns o.ä.? Die Polizei wird Ihnen nicht helfen können, da es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt, für die das Amtsgericht am Wohnort Ihres Exfreundes zuständig ist. Da Sie bereits seit mehreren Monaten erfolglos versuchen ihn zur Rückgabe Ihrer Katze aufzufordern, sollten Sie sich kurzfristig von einem Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht über die Erfolgsaussichten und das Kostenrisiko eines Prozesses beraten lassen und dann gegebenenfalls auch bald rechtliche Schritte einleiten.