zurück zur Übersicht Hund 20.07.2022 von Anja W. Hallo Wir haben vor 2 Jahren, von meinem Sohn einen Hund bekommen (Welpen). Dieser wurde von ihm gekauft,mit dem versprechen das er bei uns bleibt, aber er sollte 3×gedeckt werden. Leider ist das aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich. Da wir auch seit kurzer Zeit privat zerstritten sind ,fordert er den Hund zurück. Was kann ich tuen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Antwort viel zu kurz, um eine Einschätzung abgeben zu können. Zunächst muss schon geklärt werden, was vor zwei Jahren rechtlich zwischen Ihnen vereinbart wurde, dazu müssen die Einzelheiten bekannt sein und insbesondere ob Sie seitdem alle Kosten für den Hund selbst zahlen, ihn auf sich zur Steuer angemeldet haben, auf Ihren Namen die Versicherung läuft etc. oder ob Ihr Sohn sich daran beteiligt. Ihr Sohn scheint unstreitig den Welpen gekauft zu haben, ist damals also Alleineigentümer gewesen. Zu prüfen ist, was die Übergabe an Sie und das „Versprechen, dass er bei Ihnen bleibt“ genau meint. Hierzu gibt es mehrere Überlegungen. So könnte er Ihnen den Welpen geschenkt haben, wodurch Sie Eigentümerin des Welpen geworden wären, wobei die Schenkung unter der Auflage der dreimaligen Deckung gestanden haben könnte. Für Ihr Eigentum spricht auch die Eigentumsvermutung aus § 1006 BGB. Dass die Deckungen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sind, hätte nur dann Auswirkungen auf Ihr Eigentum an der Hündin, wenn Ihr Sohn nachweisen kann, dass ein Rücktrittsrecht oder ähnliches für diesen Fall vereinbart wurde. Sollte sich der Streit zwischen Ihnen und Ihrem Sohn nicht gütlich beendet werden können, sollten Sie sich, vor einer möglichen Rückgabe an Ihren Sohn, von einem Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Antwort viel zu kurz, um eine Einschätzung abgeben zu können. Zunächst muss schon geklärt werden, was vor zwei Jahren rechtlich zwischen Ihnen vereinbart wurde, dazu müssen die Einzelheiten bekannt sein und insbesondere ob Sie seitdem alle Kosten für den Hund selbst zahlen, ihn auf sich zur Steuer angemeldet haben, auf Ihren Namen die Versicherung läuft etc. oder ob Ihr Sohn sich daran beteiligt. Ihr Sohn scheint unstreitig den Welpen gekauft zu haben, ist damals also Alleineigentümer gewesen. Zu prüfen ist, was die Übergabe an Sie und das „Versprechen, dass er bei Ihnen bleibt“ genau meint. Hierzu gibt es mehrere Überlegungen. So könnte er Ihnen den Welpen geschenkt haben, wodurch Sie Eigentümerin des Welpen geworden wären, wobei die Schenkung unter der Auflage der dreimaligen Deckung gestanden haben könnte. Für Ihr Eigentum spricht auch die Eigentumsvermutung aus § 1006 BGB. Dass die Deckungen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sind, hätte nur dann Auswirkungen auf Ihr Eigentum an der Hündin, wenn Ihr Sohn nachweisen kann, dass ein Rücktrittsrecht oder ähnliches für diesen Fall vereinbart wurde. Sollte sich der Streit zwischen Ihnen und Ihrem Sohn nicht gütlich beendet werden können, sollten Sie sich, vor einer möglichen Rückgabe an Ihren Sohn, von einem Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht beraten lassen.