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Kostenübernahme

von Jana N.

Liebes Tasso-Team, unser Kater Felix (10 Jahre) ist seid er klein ist ein freigänger. Auch die letzten Tage war er draußen und kam mehrmals täglich nach Hause, jedoch stellten wir eine ungewöhnliche Veränderung an dessen Bauch fest. Es sah aus als hätte ihm jemand den Bauch rasiert. Wir wollten dies eigentlich gestern abklären, doch dann informierte uns eine Nachbarin über einen Besitzeraufruf auf Facebook. Folglich setzten wir uns mit der Dame, welche den Aufruf ins Netz stellte in Verbindung. Sie erzählte uns, das unser Kater das erste Mal am Donnerstags bei ihr gewesen war und sie ihm etwas zu fressen gegeben hat. Da er am Freitag wieder zu ihnen kam, sind sie mit ihm ins Tierheim gefahren. Dort war die Geschlechterbestimmung nicht eindeutig. Daher ist die Dame auf eigenen Wunsch zum Tierarzt gefahren, um das Geschlecht zu bestimmen. Hierbei wurde das Bauchfell wegrasiert und per Ultraschall das Geschlecht bestimmt. Am Sonntag Abend hat die Dame, dann den Besitzeraufruf ins Netz gestellt und nach knapp 10 Stunden war durch verschiedene Antworten klar, dass es unser Kater ist. Jedoch möchte nun die Dame das wir den Tierarztbesuch bezahlen. Müssen wir dies tun oder muss die Dame dies zahlen, da der Tierarztbesuch nicht medizinisch Notwendigkeit war. Zudem haben wir zu keinem Zeitpunkt unseren Kater vermisst bzw vermisst gemeldet. Können Sie uns bei Klärung der Kostenübernahme behilflich sein? Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das ist eine spannende Frage. Das Fundrecht sieht in § 970 BGB folgende Regelung vor:
 
„Ersatz von Aufwendungen
Macht der Finder zum Zwecke
der Verwahrung oder
Erhaltung der Sache oder
zum Zwecke der Ermittlung eines Empfangsberechtigten
 
Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so kann er von dem Empfangsberechtigten Ersatz verlangen.“
 
 
Entscheidend ist hier also die Frage, ob die Dame den Tierarztbesuch zur Geschlechtsbestimmung zum Zwecke der Ermittlung des Eigentümers der Katze unter diesen Umständen für erforderlich halten durfte. Dass Sie selbst Ihren Kater gar nicht vermisst haben oder als vermisst gemeldet haben ist dabei unerheblich.
 
Dafür könnte sprechen, dass sie zunächst im Tierheim war und sogar dort wo man sich tagtäglich mit Katzen beschäftigt die Zuordnung nicht eindeutig war und sofern der Kater weder gechipt noch tätowiert und registriert ist, eine schnelle Rückvermittlung auf diesem Wege auch nicht möglich war.
 
Dagegen könnte sprechen, wenn die Zuordnung des Geschlechts (noch) gar nicht notwendig war, z.B. wenn Ihr Kater unveränderliche Merkmale hat oder so auffällig gezeichnet ist o.ä., so dass er allein auf der Fotografie eindeutig zu erkennen gewesen wäre.
Hätte die Dame den Kater allerdings nicht zum Tierarzt gebracht und ihn als Fundtier im Tierheim belassen, hätten Sie -wenn Sie ihn dann überhaupt so schnell zurückbekommen hätten- auch dort für den Aufenthalt etwas bezahlen müssen.
 
Da Sie leider nicht schreiben wie hoch der Rechnungsbetrag ist und weil die Abwägung von den Einzelheiten Ihres Falles abhängt, sollten sich am besten gütlich mit der Dame einigen um einen Rechtsstreit zu vermeiden. Ist dies nicht möglich wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 
 

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