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Aggressiver Hund

von C. T.

Sehr geehrte Frau Fries, wir haben in der Nachbarschaft leider einen sehr aggressiven Hund. Der Hund hat sich schon mehrfach losgerissen und hat andere Hunde attackiert. Meinen Hund hat er bereits zwei mal angegriffen. Und obwohl ich bereits fast 100 Meter entfernt war und nicht mehr zu sehen war, riss sich dieser Hund los und griff an. Dabei wurde mein Hund verletzt und ich musste die Tierklinik aufsuchen. Dies ist fast 5 Wochen her. Die Rechnungen hat mir die Hundehalterin erstattet. Inzwischen weiß ich, das der Hund auf 6 andere Hunde los gegangen ist. Mal an der Leine, mal hat er sich los gerissen. Ein paar Angriffe konnten abgewehrt werden und ein paar gingen ohne schlimmere Verletzungen aus. Die Hundebesitzerin ist scheinbar auch nicht bereit dem Hund einen Maulkorb aufzuziehen, da der Hund nach wie vor ohne Maulkorb geführt wird. Persönliche Gespräche mit der Hundebesitzerin waren leider auch nicht erfolgreich oder man hat Ausreden als Antwort erhalten. Das Ordnungsamt und das Veterinäramt sind über meine Vorfälle und zwei weitere bereits informiert. Sie waren wohl auch schon bei der Hundebesitzerin zu Hause aber sie hat scheinbar die Tür nicht geöffnet. Viele Hundebesitzer berichten mir, das sie "Angst" vor diesem Hund haben und entweder die Richtung wechseln oder einen riesigen Bogen um den Hund machen. Seit dem zweiten Angriff gehe ich mit einem unguten Gefühl durch die Siedlung. Können Sie mir evtl. mitteilen, wie wir hier weiter vorgehen können bzw. was wir noch unternehmen können? Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie schreiben, dass wohl ein Hausbesuch geplant war, zeigt dass das Ordnungsamt jedenfalls Überprüfungsbedarf sieht. Daher haben Sie sich bereits an die zuständige Stelle gewandt, die festzustellen kann, ob es sich um einen gefährlichen Hund im Sinne von § 3 Absatz 3 LHundG NRW handelt und/oder einen Leinen- und/oder Maulkorbzwang verhängen kann.
 
Wie so oft in der Praxis gibt es sehr viele Betroffene/Geschädigte, die zwar Angst vor dem Hund-Halterin Gespann haben, trauen sich jedoch nicht, sich an das Ordnungsamt zu wenden. Schließen Sie sich, wenn möglich mit allen bzw. vielen der Betroffenen Hundehalter zusammen und wenden sich geschlossen an das Ordnungsamt und vielleicht auch an die Hundehalterin um ihr den Ernst der Lage und das Ausmaß Ihres Verhaltens zu verdeutlichen. Erkundigen Sie sich zudem ob und welche Maßnahmen oder Auflagen auf Ihre Anzeige hin erteilt wurden. Falls Sie keine Auskunft bekommen, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um zu versuchen eine Akteneinsicht zu erhalten.
 

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