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Hund verletzt anderen Hund vom eigenen Grundstück aus

von Christina V.

Guten Tag, ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt: wir haben einen Hund, welchen wir vor drei Jahren aus einer Tötungsstation bei uns aufgenommen haben. Er ist fremden Hunden gegenüber ängstlich, sobald er aber bei uns auf dem Grundstück ist, hat er einen hohen Schutzinstinkt und bellt viel. Nun ist es dazu gekommen, dass ein Nachbarshund frei und unbeaufsichtigt in der Nachbarschaft und vor allem in unserer Einfahrt herumlief. Mein Hund war währenddessen im eingezäunten Garten. Der fremde Hund lief an unseren Zaun und wurde angeblich durch unseren Hund, durch unseren Zaun hinweg gebissen. Uns wurde eine daraufhin eine Tierarztrechnung zugestellt über knapp 30€ Servicegebühr, allerdings nicht mehr - da der fremde Hund offensichtlich nicht verletzt wurde. Auch als ich dazu kam, habe ich bei dem fremden Hund keine offensichtliche Verletzung erkennen können. Nun der Schock: wir erhielten Post vom Veterinäramt, mit einer ab sofort geltenden Leinen- und Maulkorbpflicht. Es wird untersucht, ob unser Hund gefährlich ist und jeder Verstoß wird mit 500€ geahndet. Ist dies so rechtens? Unser Hund hat in keiner Sekunde unser Grundstück verlassen, während der andere Hund komplett unbeaufsichtigt, frei herumlief. Danke für Ihre Rückmeldung.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da das Veterinäramt Ihnen bereits eine Verfügung zugestellt hat, müssen Sie innerhalb der Frist, die am Ende der Rechtsmittelbelehrung enthalten ist, tätig werden, wenn Sie dies überprüft haben und dagegen vorgehen möchten. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig und nicht mehr angreifbar.
 
Wenden Sie sich daher möglichst umgehend an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, um die notwendige Akteneinsicht beim Veterinäramt beantragen und prüfen zu lassen, ob und welche rechtlichen Maßnahmen ergriffen werden können bzw. müssen.
 

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