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Pfeffersprayangriff

von André L.

Sehr geehrte Frau Friesinger, vor ca. 2 Wochen wurde mein Rottweiler von einer Frau mit Pfefferspray vollgesprüht, weil dieser sie angeblich angegriffen hätte. Tatsächlich wollte dieser lediglich an ihrem Hund schnüffeln, er zeigte nicht einemal ansatzweise aggressive Verhaltensweisen, wie Knurren, gesträubtes Nackenfell, steifen Gang o.ä.. Da ich an diesem Tag kein Handy dabei hatte, konnte ich nicht die Polizei rufen. Heute traf ich die Frau wieder, nach meiner Aufforderung zu warten bis die Polizei käme entfernte diese sich. Ich bin dann mit Hund und dem Handy am Ohr hinterher, daraufhin bedrohte mich die Frau mit ihrem Spray. Aufgebracht wie ich war benutzte ich daraufhin einige unflätige Ausdrücke. Die Frau versteckte sich bis zum Eintreffen der Polizei in einem Garten. Ich benötige nun rechtlichen Beistand, da lt. Polizei meine verbalen Fehlgriffe und das "Verfolgen" schwerer wögen als der Angriff auf meinen Hund. Schließlich und endlich wäre es ihr Recht sich mit Pfefferspray zu wehren (Sie ist ja eine Frau und hatte Angst...) Ich bin noch nie in meinem Leben gewalttätig gewesen, oder habe die Frau körperlich bedroht. Ich bitte daher dringlichst um Ihre Hilfe, vielleicht kennen Sie ja einen kompetenten Kollegen vor Ort, der mich bei dem zu erwartenden Rechtsstreit vertreten kann. Vielen Dank, André L.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider sind solche “Zusammenstöße“ zwischen Hundehaltern und Hundehassern sehr häufig und nicht selten endet so etwas vor Gericht. Beide Seiten sollten sich an das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme halten. So sollten die Menschen ohne Hund nicht mit wüsten Drohungen oder dem Einsatz von Pfefferspray reagieren, anderseits sollten sich Hundehalter in die Lage eines Menschen ohne Hund versetzen und ihre Hunde anleinen wenn Sie nicht mit Sicherheit abrufbar sind. Wenn ein großer freilaufender Hund einen Menschen zusteuert, kann man durchaus Angst bekommen, insbesondere wenn man von dem Hund beschnüffelt und je nach Wahrnehmung “belästigt“ wird. Dass Ihr Hund kein aggressives Verhalten gezeigt hat, ändert daran nichts. Zum einen können Sie von Nicht-Hundehaltern nicht erwarten, die diffizile Körpersprache und Kommunikation eines Hundes zu kennen -die selbst viele Hundehalter nicht kennen- zum anderen gibt es unzählige Beissvorfälle, in denen der Hundehalter die berühmte Ankündigung „Der will nur spielen“ vorausgeschickt hat. In einem Ermittlungsverfahren sollten Sie sich unbedingt anwaltlich vertreten lassen. Geeignete Kollegen vor Ort erfahren Sie z.B. über die Internetseite des Deutschen Anwaltvereins oder anderer Anwaltsauskünfte.

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