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Bubi

von Mohammad H.

Gutem Tag. Vor 2jahren hab ich alleine Bubi von jemanden gekauft mit Kaufvertrag und ich war mit ex freundin noch zusammen. Ich habe Bubi nicht angemeldet. Letztes jahr wir haben uns getrennt und ich habe Bubi bei ihr gelassen und manchmal ihm besucht hab und zwischen durch paar tagen bei mir war . Es war alles ok bis sie ohne etwas mir zusagen Bubi auf sich registriert hat . Erstmal hab nix gesagt bis heute die ich bubi abholen wollte für ein woche , sie hat heute gesagt du kannst nicht mehr Bubi sehen , er ist auf mich registriert und gehört mir und ich möchte nicht das Bubi mit dir teilen . Ich habe nach Trennung Bubi bei ihr gelassen weil sie Depression hat und dachte ich Bubi wird ihr helfen bei der Trennung und wenn später ihr besser geht werde ich langsam Bubi zurück nehmen . Und jetzt sie gib mir mein Hund nicht mehr zurück. Was kann ich machen Kaufvertrag und sein Pass ist immer noch bei mir .

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie den Hund wieder ganz zu sich holen möchten, müssten Sie einen Herausgabeanspruch gegen Ihre Exfreundin haben. Hierfür müssten Sie nach wie vor Alleineigentümer des Hundes sein und dies auch beweisen können, da Ihre Ex-Freundin ja offensichtlich behauptet, es sie ihr Hund.
 
Um Ihre Erfolgsaussichten bewerten zu können, müssten die Einzelheiten bekannt sein und wichtig zu wissen wäre auch, ob Sie Ihre geschilderten Absichten, als Sie den Hund dort belassen haben mit Ihrer Ex-Freundin ausdrücklich so besprochen haben oder ob das nur Ihre Gedanken waren.
 
Für die Frage ob Sie nach wie vor Alleineigentümer sind, müsste die Eigentumslage von Anbeginn an geprüft werden. Ursprünglich haben Sie den Hund allein gekauft, so dass Sie Alleineigentümer des Hundes geworden sind. Da Sie den Hund bewußt bei der Trennung und bei Auszug bei Ihrer Ex-Freundin belassen haben müsste geprüft werden, ob Sie ihr damit entweder das Eigentum an dem Hund übereignet haben oder ob Sie nach wie vor Eigentümer sind und Ihre Ex-Freundin nur eine Art vorübergehende „Pflegestelle“ für den Hund war (wofür die Tatsache sprechen könnte, dass Sie nach wie vor seinen Pass haben). Wenn dies geprüft und beantwortet ist, müsste dann aber geprüft werden, ob die Tatsache, dass Ihre Ex-Freundin den Hund auf sich angemeldet hat und sie dies schweigend hingenommen und nicht widersprochen haben, etwas geändert hat.
 
Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um die realistischen Erfolgsaussichten bewerten zu lassen ob und wie Sie den Hund zurückbekommen können.
 
 

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