zurück zur Übersicht Nachbar vernachlässigt Hund 17.08.2023 von Tess J. Guten Tag, Mein Nachbar hat seit ca. einem Jahr einen neuen Hund (Jack Russell Mix). Ihm wurde meines Wissens nach von zwei Tierheimen in Hamburg die Vermittlung eines Hundes verwehrt. Ein ausländischer Tierschutzverein hat ihm nun einen ca. 5 jährigen Rüden vermittelt. Leider wird dieser nur an einer straffen Leine an seinem Rollator ausgeführt. Er hat keinen richtigen Auslauf und auch keinen Hundekontakt. Zudem habe ich mehrfach beobachtet, dass der Halter das Geschäft seines Hundes nicht beseitigt. Da er mein direkter Nachbar ist, bekomme ich es oft mit, dass der Hund sehr großer Lautstärke ausgesetzt ist. Leider weiß ich nicht welcher Verein ihm den Hund vermittelt hat und traue mich auch nicht zu fragen, da der Halter in der Vergangenheit schon sehr aggressives Verhalten an den Tag gelegt hat. Mir tut der Hund sehr leid, da er meines Erachtens nach nicht die Bewegung und Pflege bekommt, die er verdient hätte. Ich möchte niemanden anschwärzen, aber vielleicht könnte man eine Inspektion seiner Verhältnisse beauftragen. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Stadt Hamburg stellt auf ihrer Homepage unter dem Bereich „Tierschutz“ (https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11724754/n0/) unter anderem ein Formular zur Verfügung, mit dem online eine Tierschutzbeschwerde an das zuständige Veterinäramt gesendet werden kann. Wichtig ist, dass Sie bei Ihrer Schilderung zwischen Tatsachen, die Sie selbst gesehen haben, Informationen, die Sie nur vom Hören-Sagen erhalten haben und Ihren eigenen persönlichen Schlussfolgerungen und Ihrer Meinung unterscheiden, um keine falschen Verdächtigungen auszusprechen. Die Behörde kann die Haltungsbedingungen überprüfen und bei Bedarf mittels geeigneter Auflagen an den Halter reagieren.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Stadt Hamburg stellt auf ihrer Homepage unter dem Bereich „Tierschutz“ (https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11724754/n0/) unter anderem ein Formular zur Verfügung, mit dem online eine Tierschutzbeschwerde an das zuständige Veterinäramt gesendet werden kann. Wichtig ist, dass Sie bei Ihrer Schilderung zwischen Tatsachen, die Sie selbst gesehen haben, Informationen, die Sie nur vom Hören-Sagen erhalten haben und Ihren eigenen persönlichen Schlussfolgerungen und Ihrer Meinung unterscheiden, um keine falschen Verdächtigungen auszusprechen. Die Behörde kann die Haltungsbedingungen überprüfen und bei Bedarf mittels geeigneter Auflagen an den Halter reagieren.