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Unser Kater Tiger wurde auf unserem eigenen Grundstück von einem Jagdhund getötet

von Gerald H.

Am Sonntag, 13.08.23 um ca. 9.48 Uhr kam ein großer Jagdhund , er sieht aus wie ein Windhund, in unseren Vorgarten bis neben die Haustür gelaufen. - Der Jagdhund hatte keine Hundeleine am Halsband. - Dort saß unser Kater friedlich auf einer Bank neben der Haustür. es war einer seiner Lieblingsplätze zum Ausruhen. Der Jagdhund griff sofort an, unser Kater floh vor ihm , lief zum Apfelbaum vorm Haus und wollte sich dort oben in Sicherheit bringen. Der Jagdhund packte ihn am Hinterteil und zog ihn vom Baumstamm herunter. Unser Kater wehrte sich danach so gut er konnte. Unser Kater versuchte nochmals den Baumstamm hoch zu kommen. Wieder zog ihn der Jagdhund am Hinterteil herunter. Im weiteren Verlauf gab es einen größentechnisch ungleichen Kampf. Unser Kater schlug anfangs nochmal nach dem Hund, hatte aber keine Chance. dabei bellte der Hund laut und wurde immer aggressiver gegenüber unserem Kater. Schließlich überwältigte der Hund unseren Kater, biß oftmals zu und schüttelte ihn. Schleifte ihn noch im Bereich bei der Haustür umher und biß immer wieder zu. unser Kater ist bei diesem Angriff, grausam und mit großen Schmerzen verletzt worden und etwa 40 bis 50 min. spater, nach einem erfolglosen Besuch beim Tierarzt, in unserer Wohnung verstorben. Meine Frage dazu, kann man den Hundehalter zur Verwantwortung ziehen, der Jagdhund ist ohne Leine auf unser Grundstück gekommen, und hat unseren Kater getötet, das wiederum Tierquälerei gleichkommt. Als ich / wir aus dem Haus rauskamen, leider ca. 3 bis 4 min. zu spät, stand der Jagdhund unserem Apfelbaum und eine Frau stand auf unserem Zugangsweg ( ca. 3 bis 4 Meter von der Haustür entfernt ) , und hatte eine Hundeleine schön zusammengefalten in den Händen. Wir vermuten, daß diese Frau die Schwiegermutter des Hundehalters ist und den Hund nicht angeleint ausgeführt hat. Dazu kommt, daß wir direkt neben einem Spielplatz wohnen. Wir haben den gesamten Vorgang / Angriff auf Video aufgrzeichnet. Wir möchten, daß dieser Vorfall erfasst wird und dieser Hund nicht noch mehr Lebewesen umbringt. Wir hatten unseren Kater bereits seit Mai 2005, also 18 Jahre, und er war noch einigermaßen gesund. Er war wie ein Familienmitglied und der Liebling aller. Auch unser Tierarzt bestätigt den guten Gesundheitszustand unseres Katers. Frage: was braucht eine Privatperson ein Jagdhund, der noch dazu nicht angeleint ( warum auch immer ) sofort auf andere Tiere losgeht und diese totbeißt/ umbringt. Wir haben den Vorfall bei der Polizei gemeldet, diese zeigt jedoch wenig Interesse an der Verfolgung dieses Vorfalls. Aussage sinngemäß: Katze ist nur eine Sache und sie haben ihre Tierarztrechnung bezahlt bekommen. Was wollen sie noch ? Wir freuen uns, wenn Sie uns weiterhelfen können. Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich bedauere, dass Sie Ihren Kater auf so tragische Weise verloren haben, bitte jedoch um Verständnis für die sachliche Antwort.
 
Bei dem Hund könnte es sich um einen gefährlichen Hund im Sinne von § 2 Polizeiverordnung
des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde  (sogenannte „Kampfhundeverordnung“) handeln. Zuständig für die Überprüfung und die weiteren Maßnahmen gegen den Hund bzw. den Hundehalter ist die Ortspolizeibehörde bei dem örtlich zuständigen Ordnungsamt. Zeigen Sie dort den Vorfall schriftlich an und bitten um Überprüfung und um Mitteilung, welche Maßnahmen getroffen wurden.
 
Da der Hundehalter aus NRW kommen könnte, wird die Behörde prüfen, ob das dortige Ordnungsamt örtlich und sachlich zuständig ist und den Fall dann gegebenenfalls dorthin abgeben. Auch in NRW könnte es sich um einen gefährlichen Hund im Sinne des § 3 Absatz 3 Nr. 6 LHundG handeln, was durch das zuständige Ordnungsamt nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt festgestellt werden könnte.
 
Bei weiterem Beratungsbedarf wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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