zurück zur Übersicht Hund wurde gebissen 01.07.2010 von Nicole B. Sehr geehrte Fr. Fries, Vor einigen Wochen wurde mein Hund leider gebissen. Die Dame meinte, ich solle mir keine Sorgen machen, Sie würde alles zahlen. Nun erhielt ich von Ihrer Versicherung ein Schreiben, in dem erklärt wurde, dass Sie nur 50% zahlen würden(wie bereits von mir vermutet), da beide Hunde unangeleihnt waren. Folgendes passierte: Fr. XY war mit meiner Nachbarin, welche ebenfalls einen Hund hat (unsere beiden Hunde verstehen sich blendend!) im Feld spazieren. In meiner Mittagspause kam ich heim und lief den beiden hinterher, welche -sobald sie uns sahen- auf uns warteten. Sobald Fr. XY meinen Hund und mich auf sich zukommen sah, hielt Sie Ihren Hund am Halsband fest. Mein Hund näherte sich dem fremden Hund nur auf 3-4 Meter und hielt diesen Sicherheitsabstand von selbst ein. Während ich mich mit meiner Nachbarin (ihr Hund war weiterhin frei) unterhielt, liess Fr. XY, für mich plötzlich und unvermittelt, Ihren Hund los. Ohne zu zögern stürzte sich dieser Hund sofort auf meinen Hund und verursachte dabei eine 8 cm lange Bisswunde an der Schulter. Ebenfalls erwähnenswert ist, dass Fr. XY´s Hund deutlich grösser und muskulöser als mein Hund (Sheltie, 11 Kilo, 40cm) ist. Ich möchte auf jeden Fall bei der Versicherung Einspruch einlegen, um wenigstens 2/3 (aufgrund des Grössenunterschiedes) des Betrages zu erhalten. Habe ich eine Möglichkeit komplette 100% erstattet zu bekommen? Herzlichen Dank bereits im voraus, Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gängige Praxis der Versicherungen zunächst 50% der entstandenen Tierarztkosten zu übernehmen. Haftungsrechtliche Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten, da alle Umstände des Einzelfalles bekannt sein müssen, insbesondere wie sich ihr eigener Hund verhalten hat, hat der andere Hund bereits andere Hunde gebissen, etc. Erst danach kann beurteilt werden, ob Ihr eigener Hund eventuell zu dem Vorfall beigetragen hat und Sie einen Teil der Tierarztkosten selbst tragen müssen oder ob Sie einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten zu 100 % haben. Sie können die Versicherung selbst schriftlich auffordern, den restlichen Betrag bis zu einem bestimmten Termin an Sie zu überweisen oder Sie lassen sich durch einen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin beraten und vertreten. Des Weiteren können Sie den Beißvorfall dem zuständigen Ordnungsamt melden damit geprüft wird, ob die Halterin einen Leinen- und Maulkorbzwang für den Hund auferlegt bekommt.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gängige Praxis der Versicherungen zunächst 50% der entstandenen Tierarztkosten zu übernehmen. Haftungsrechtliche Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten, da alle Umstände des Einzelfalles bekannt sein müssen, insbesondere wie sich ihr eigener Hund verhalten hat, hat der andere Hund bereits andere Hunde gebissen, etc. Erst danach kann beurteilt werden, ob Ihr eigener Hund eventuell zu dem Vorfall beigetragen hat und Sie einen Teil der Tierarztkosten selbst tragen müssen oder ob Sie einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten zu 100 % haben. Sie können die Versicherung selbst schriftlich auffordern, den restlichen Betrag bis zu einem bestimmten Termin an Sie zu überweisen oder Sie lassen sich durch einen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin beraten und vertreten. Des Weiteren können Sie den Beißvorfall dem zuständigen Ordnungsamt melden damit geprüft wird, ob die Halterin einen Leinen- und Maulkorbzwang für den Hund auferlegt bekommt.