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Katze zurück an Züchter?

von Christian A.

Guten Tag, wir haben zwei Katzen, privat von einem angehenden Züchter, gekauft, welche nicht gerade "günstig" waren. Im Vertrag steht, dass die Katzen bei Abgabe, durch unbekannte Gründe, zurück n den "Züchter" zu geben sind. Leider tritt, aufgrund gesundheitlicher Probleme, genau dies jetzt ein. Nach Rücksprache mit dem Verkäufer nimmt er die Katzen auch zurück. Jedoch ohne jegliche Leistung. Das heißt, er wird uns den Kaufpreis nicht mal anteilig erstatten. Ist dies rechtens? Und ist dieser Zusatz im Vertrag rechtens? Oder darf ich die Katzen weitergeben?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zum Verständnis schicke ich zunächst allgemeine Infos vorweg. Haben zwei Parteien freiwillig einen Vertrag abgeschlossen, gilt für sowohl für Verkäufer und Käufer der Grundsatz der Vertragstreue („Verträge sind einzuhalten“).
 
Eine Einschränkung gilt hierbei jedoch, da man sich nicht an unwirksame Vertragsbestandteile halten muss. Enthält der Kaufvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne des BGB ist eine Vertragsklausel u.a. dann unwirksam, wenn sie zum Nachteil des Käufers ist, wenn sie überraschend ist oder wenn von gesetzlichen Regelungen abgewichen werden soll. So ist z.B. ein Betretungsrecht der Wohnung zugunsten des Verkäufers bzw. ein lebenslanges Besuchsrecht unwirksam.
 
Da Sie mit dem Verkäufer der beiden Katzen einen Kaufvertrag geschlossen, die beiden Tiere bezahlt und übereignet bekommen haben gekauft gilt zunächst § 903 BGB:
 
„Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.“
 
Ob die vertragliche Pflicht, die laut Ihrer Schilderung wie eine Art „Zwangsschenkung an den Verkäufer“ erscheint, wirksam ist, ist nur anhand des gesamten Kaufvertragstextes und den konkreten Formulierungen möglich. Wichtig zu wissen für die weitere Prüfung ist aber auch, ob Sie die Katzen erst seit kurzem haben oder mehr als zwei Jahre (hinsichtlich eines möglichen Rücktritts) und ob bzw. was der Kaufvertrag für den Verstoß gegen die Rückgabepflicht als Sanktion vorsieht.
 
Anhand Ihrer Korrespondenz mit der Verkäufer muss geprüft werden, ob hierdurch bereits verbindlich die Rückgabe an ihn vereinbart wurde, so dass Sie die beiden nicht mehr an Dritte weitergeben könnten.

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