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Welpenkauf

von Andreea-Elena E.

Guten Tag! Ich habe da mal eine Frage. Wir haben uns einen Welpe gekauft von einer privaten Person und mussten die Kleine aber nach 13 Tagen wieder abgeben. Da es mir gesundheitlich nicht so gut ging und  ich plötzlich viele Therapien machen musste. Da wir nicht wussten, was wir tun sollten, haben wir die Frau angeschrieben und den Welpen wieder zurückgegeben. Stand aber auch so im Vertrag, dass sie wieder zum Verkäufer zurück kommen soll und nicht an Dritte weitergegeben wird. Meine Frage jetzt ist: Wir haben nicht das ganze Geld von 850€ wieder bekommen sondern nur 500€. Ist das so richtig? Oder haben wir Anspruch auf das ganze Geld , da ich ja aus gesundheitlichen Gründen den Welpen abgeben musste. Wie kann ich die restliche 350€ wieder bekommen, da die Verkäuferin sagt, dass sie die nicht zahlen möchte, weil sie ja selber Kosten hätte. Aber warum soll ich Ihre kosten zahlen? Sie hat ja keine kosten, denn den großen Sack an Rest futter wurde mitgegeben und die Standard Impfung hatte der Welpe auch schon. Deshalb verstehe ich die Aussage nicht. Vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Freundliche Grüße Andrea

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie den Welpen nach 13 Tagen zurückgegeben haben, möchte ich nur ganz allgemein darauf hinweisen, dass es ein weit verbreiteter Irrtum ist, man könne JEDEN Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen oder davon zurücktreten.
 
Gemäß § 312 g Absatz 1 BGB gilt das 14-tägige Widerrufsrecht nur für Kaufverträge zwischen Unternehmern und Privatleuten (=Verbrauer) und bei folgenden Verträgen:
 
„Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu.“ Absatz 2 sieht weitere Ausnahmen vor, die hier jedoch nicht zutreffen dürften.
 
Ihnen stand daher kein Widerrufsrecht zu und da Sie aufgrund Ihrer persönlichen Situation den Hund zurückgeben mussten und sich aus Ihrer Schilderung nicht ergibt, dass Sie zu Ihren Gunsten ein Rücktrittsrecht im Kaufvertrag festgehalten haben, ist jedenfalls aus Ihrer Schilderung weder ein vertragliches noch ein gesetzliches Rücktrittsrecht erkennbar. Zu prüfen wäre daher, was Ihre Vereinbarung mit der Verkäuferin rechtlich darstellte, z.B. einen „Rückkauf“ durch die Verkäuferin, die damit zur Käuferin wurde, o.ä. Da dies von den Einzelheiten, insbesondere der Vereinbarung hinsichtlich der Zahlung bzw. Rückzahlung durch die Verkäuferin, abhängt, müssten der Kaufvertrag und Ihre Korrespondenz mit der Verkäuferin eingesehen werden, um zu prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Zahlung von 350,00 € haben.
  
Sollten Sie zwischenzeitlich keine gütliche Lösung gefunden haben, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 
 

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