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Zuchtkater mit schlechtem Zahnstatus bei einer Züchterin gekauft

von Rita B.

Sehr geehrte Damen und Herren, Mitte Juli 2024 haben wir einen kastrierten- Ex Zuchtkater bei einer Züchterin gekauft. Der Kater ist drei Jahre. Nach Übernahme haben wir den Kater gegen Tollwut impfen lassen. Die Tierärztin hat einen schlechten Zahnstatus festgestellt. Zwischen Übernahme und Impfung lagen ca. 3-4 Wochen. Somit kann der Zahnstatus nicht auf unserer Versorgung / Behandlung zurückzuführen sein. Die Züchterin haben wir darüber informiert, sie hat sich dazu noch nicht gemeldet (seit ca. einer Woche - heute ist der 29.08.2024). Der Kater ist unsere dritte Katze in Folge. Beide Vorgänger Katzen hatten nie einen schlechten Zahnstatus. Die Behandlung des Zahnstatus kann zwischen 600,-- und 1.500,-- €. Da wir auf den Zahnstatus keinen Einfluss hatten und die Züchterin uns darüber nicht informiert hat, wissen wir im Moment nicht wie wir die Sache weiter verfolgen sollen. Es gibt einen Vertrag, der lediglich Auskunft über unser beider Adressen gibt. In dem die Kaufsumme angegeben ist. Das wir aufgrund der Kastration mit dem Kater nicht züchten können. Das die Züchterin bei einem Weiterverkauf darüber zu informieren ist. Das wir den Kater Artgerecht Halten und Versorgen......und dass die Züchterin für genetisch bedingte Krankheiten keine Haftung übernimmt. Der Kater ist wie gesagt unsere dritte BKH.....ein schlechter Zahnstatus gehört nach unserem Wissen nicht zu einer genetischen Krankheit und / oder Veranlagung. Was können wir tun???? Danke und FG 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da es sich nach Ihrer Schilderung zum Glück nicht um eine Notfallbehandlung behandelt, ist es gut und wichtig, dass Sie die Verkäuferin VOR einer kostenpflichtigen Behandlung angeschrieben und sie informiert haben. Weil hier nicht beurteilt werden kann, ob es sich bei der Züchterin rechtlich um eine Unternehmerin im Sinne des BGB oder um eine Verbraucherin handelt, sollten Sie sie zur Sicherheit schriftlich oder elektronisch zur Nachbesserung auffordern und ihr eine Frist setzen, sofern Sie dies noch nicht gemacht haben.
 
Sollte die Züchterin sich gar nicht melden oder eine Nachbesserung/Zahlung verweigern, müssten der Kaufvertrag und die medizinischen Befunde/Berichte eingesehen werden. Wichtig für die Beurteilung ist z.B. was genau „ein schlechter Zahnstatus“ ist, ist z.B. „nur“ starker Zahnstein vorhanden, der entfernt werden muss, müssen ein oder mehrere Zähne gezogen werden, fehlen dem Kater bereits mehrere Zähne, kann der Zahnstatus durch eine/mehrere Behandlungen erfolgreich behandelt werden oder liegt z.B. die unheilbare Krankheit FORL, o.ä. vor?
 
Aus Ihre Schilderung lese ich auch heraus, dass Sie sich von der Züchterin getäuscht fühlen, indem sie Sie nicht über den schlechten Zahnstatus des Kater informiert hat. Da die Darlegungs- und Beweislast für eine Täuschung durch Unterlassen der Aufklärung bei dem Käufer liegt, müssten anhand der Einzelheiten geprüft werden, wie nachgewiesen werden kann, dass die Verkäuferin entweder über den schlechten Zahnstatus Bescheid wusste oder zumindest hätte wissen müssen.
 
Sollten Sie keine gütliche Lösung mit der Verkäuferin erreichen können, wenden Sie sich mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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