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Holzfenster und Holztreppe

von Sandra M.

Sehr geehrte Frau Fries, seit nun mehr als neun Jahren wohne ich in einer Mietwohnung, die ich seit drei Jahren mit zwei Wohnungskatern teile, von denen einer inzwischen vollständig erblinet ist. Beiden steht der gesicherte Balkon und in meiner Begleítung auch ab und zu der Garten zur Verfügung. Leider hat der blinde Moritz die Unart entwickelt, ab und zu am Holzfenster hochzuklettern und dabei deutliche Spuren zu hinterlassen. Die Dichtung der Fesnter hat ebenfalls gelitten. Außerdem befindet sich in der Maisonettewohnung eine Holztreppe mit einem Handlauf aus Seil, das den beiden Tigern immer wieder als Klettermöglichkeit dient. Auch auf den Treppenstufen sind Spuren diverser Verfolgungsjagden mit ausgefahrenen Krallen zu sehen. Vor kurzem hat die Wohnung durch Zwangsversteigerung einen neuen Besitzer bekommen und mich interessiert, ob Sie mir mitteilen können, welche Bereiche bei eventueller Kündigung von mir zu reparieren sind oder ob beispielsweise die Kratzer auf der Treppe nach dieser langen Mietdauer als "normale" Abnutzung zählen. Vielen Dank und viele Grüße Sandra M

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Grundsätzlich gilt zwar, dass ein Vermieter mit der Zustimmung zur Tierhaltung auch die “normalen“ Gebrauchsspuren in Kauf nimmt. Was aber nun unter dem wagen Begriff “normal“ zu verstehen ist, muss immer für jeden Einzelfall z.B. anhand von Fotos, Aufstellung der etwaigen Reparaturkosten etc. geprüft werden. Bei einem Streit darüber, müsste letztendlich ein Gericht entscheiden. Eine Antwort auf diesem Wege ist in Ihrem Fall daher nicht möglich.

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